Mit starken Worten haben die Vereinten Nationen die Menschenrechtsverletzungen im Iran verurteilt. Darüber berichtet die Webseite der Internationalen Bahá’í-Gemeinde hier.
In einer Resolution drückten die Mitgliedsstaaten ihre „große Besorgnis über die fortgesetzten und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik Iran“ aus. Die Auflistung der Verstöße gegen internationale Standards beinhalten die brutalen Maßnahmen in Folge der Präsidentschaftswahlen im Juni sowie eine „zunehmende Diskriminierung“ von Minderheiten, darunter den Bahá’í. Die Resolution wurde von dem mit sozialen, humanitären und kulturellen Fragen befassten dritten Ausschuss der Generalversammlung am vergangenen Freitag angenommen. 74 Mitgliedsstatten stimmten für die Resolution, 48 gegen sie. Eine weitere Abstimmung in der Generalversammlung ist für Dezember angesetzt.
„Die Annahme der Resolution ist ein deutliches Signal an die iranische Regierung, dass die Welt ernsthaft besorgt darüber ist, wie die Regierung ihre eigenen Staatsbürger behandelt“, kommentierte die Internationale Bahá’í-Gemeinde die Abstimmung. „Der diesjährige Text der Resolution ist einer der deutlichsten in den letzten 25 Jahren. Die internationale Staatengemeinschaft sieht bei den Menschenrechtsverletzungen im Iran nicht weg“, so Bani Dugal, die Hauptrepräsentantin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde am Sitz der Vereinten Nationen in New York.
Die Vereinten Nationen listen eine ganze Anzahl von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch die iranische Regierung auf. Darunter sind Folter, Straflosigkeit, die gewaltsame Unterdrückung von Frauen und eine fortgesetzte Diskriminierung von Minderheiten, inklusive von Bahá’í, die die größte religiöse Minderheit im Iran sind und allein aus religiösen Gründen verfolgt werden. Daneben zeigen sich die Mitgliedsstaaten besorgt über die Behandlung von Arabern, Azeri, Baluchen, Kurden, Christen, Juden, Sufis und Sunniten sowie ihren Menschenrechtsverteidigern.
Die Resolution verurteilt in scharfen Worten auch die schwerwiegenden Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Gebrauch von Gewalt zur Unterdrückung von Dissidenten in Folge der Präsidentschaftswahlen im Juni. So widmen sich allein acht Abschnitte den Verfolgungen von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, Studierenden und „anderen, die ihr Recht auf friedliche Versammlungen und Vereinigungen wahrnehmen“. Deren Schauprozesse und die Weigerung nach ordentlichen Rechtsbeiständen sowie die zahlreichen Todesfälle und Verletzungen in iranischer Haft werden ebenso verurteilt.
Die Resolution ruft die iranische Regierung dazu auf, besser mit dem internationalen Menschenrechtsschutzsystem zu kooperieren. So stehen Besuche von Sonderberichterstattern zu verschiedenen Menschenrechtsfragen trotz bestehender Einladungen nach wie vor aus. Die iranische Regierung ist weiterhin aufgefordert, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, im nächsten Jahr einen Bericht über den Fortschritt der Regierung bei Erfüllung ihrer Staatenpflichten in Menschenrechtsangelegenheiten vorzulegen.
Der Text der Resolution geht auch ausführlich auf die Verfolgungen der Bahá’í im Iran ein. Vor allem werden die Angriffe gegen die Bahá’í in staatlich gelenkten Medien, vermehrte Maßnahmen des Staates, Bahá’í zu identifizieren, zu überwachen und willkürlich zu inhaftieren, die Verweigerung des Rechts auf Bildung und des Rechts auf Arbeit kritisiert. Die Resolution erwähnt auch die andauernde Inhaftierung von sieben führenden Bahá’í, die im März bzw. Mai 2008 verhaftet wurden. Ihnen drohen „schwerwiegende Anklagen ohne adäquaten oder rechtzeitigen Zugang zu Rechtsbeiständen“.