Ehemalige Bahá’í-Führungsriege zum zweiten Mal vor Gericht

Die sieben inhaftierten Mitglieder der ehemaligen Bahá’í-Führungsriege im Iran hatten am Sonntag die zweite Anhörung ihrer Verhandlung vor der 28. Kammer des Teheraner Revolutionsgerichtes. Dies berichtet die Internationale Bahá’í-Gemeinde auf ihrer Webseite.
Der Prozess gegen die fünf Männer und zwei Frauen begann nach über 20-monatiger Haft am 12. Januar 2010, nachdem der Beginn des Prozesses im Jahr 2009 mehrere Male verschoben worden war. Wie die Internationale Bahá’í-Gemeinde erfuhr, fand die Verhandlung wie schon zu Beginn unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die Anwesenheit der Angehörigen war nicht erlaubt. Dem Vernehmen nach scheint die Anhörung, die nur eine gute Stunde dauerte, nicht über Verfahrensfragen hinausgegangen zu sein. Entsprechend wurden noch keine Urteile gesprochen. Auch blieb offen, wann es zu einer weiteren Anhörung vor Gericht kommt.
Die Angeklagten verbrachten fast zwei Jahre im Teheraner Evin-Gefängnis, das erste Jahr ohne formale Anklage und ohne Zugang zu ihren Rechtsbeiständen. Beim Prozessbeginn am 12. Januar 2010 wurden die Anklagepunkte verlesen. Regierungsnahe Medien berichteten, dass die Angeklagten der Spionage, der Propagandaaktivitäten gegen die Islamische Ordnung, des Aufbaus einer illegalen Verwaltung, der Zusammenarbeit mit Israel, des Versendens geheimer Unterlagen ins Ausland, der Betätigung gegen die nationale Sicherheit des Landes und der Korruption auf Erden angeklagt wurden. Alle Anklagepunkte wurden von den Bahá’í kategorisch zurückgewiesen.
Bei den angeklagten Bahá’í handelt es sich um Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Bahrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm.

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