Das Europäische Parlament hat am heutigen 10. Februar 2010 eine Resolution zur Menschenrechtslage im Iran verabschiedet. Der gemeinsame Entschließungsantrag wurde nach Beratungen von sieben unterschiedlichen Entwürfen mehrheitlich angenommen. Mit der Resolution fordert das Parlament unter anderem
die unverzügliche Freilassung aller Personen, die lediglich wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit oder ihrer religiösen Überzeugung oder sexuellen Orientierung inhaftiert wurden, und fordert die Behörden auf, Vertreter des Staates und Mitglieder der Sicherheitskräfte zu verfolgen und zu belangen, die für die Tötung, den Missbrauch und die Folterung von Dissidenten oder ihrer Familienmitglieder und von Demonstranten und Inhaftierten verantwortlich sind;
Der Text der Resolution nimmt eingangs Bezug auf die Stellungnahme der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Baroness Ashton, zur Auftaktverhandlung des Prozesses gegen die ehemalige Bahá’í-Führungsriege am 12. Januar 2010.
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin vom 12. Januar 2010 zum Prozess gegen sieben führende Vertreter der Bahai in Iran
In einem der Paragraphen der Resolution heißt es zudem bezüglich der Behandlung von Minderheiten im Iran:
F. in der Erwägung, dass Sicherheitskräfte ferner die systematische Verfolgung von Mitgliedern religiöser Minderheiten wie der Baha’i (sämtliche sieben Mitglieder der früheren Führung dieser Minderheit wurden festgenommen und stehen nun vor Gericht), Sunniten und Christen (darunter acht Priester) verstärkt und zahlreiche, gegen die Zivilgesellschaft und politischen Aktivisten der Kurden, Aserbaidschaner, Belutschen und Araber gerichtete willkürliche Verhaftungen und Hinrichtungen vornahmen und dass insbesondere 21 Kurden derzeit auf ihre Hinrichtung warten,