Der Deutsche Bundestag meldet durch seinen Informationsdienst, dass der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe an diesem Mittwoch mehrheitlich einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel ”Menschenrechte weltweit schützen“ angenommen hat. In einem eigenen Abschnitt zum Recht auf Glaubens- und Religionsfreiheit – „Freiheit vor Diskriminierung und Religionsfreiheit vielerorts in Gefahr“ – heißt es unter anderem:
Das Recht, sich zu einer Religion oder einer Weltanschauung zu bekennen und diese frei auszuüben, ist als eines der elementaren Grund- und Menschenrechte in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen festgehalten. Mit über zwei Milliarden Anhängern ist das Christentum die mit Abstand größte Weltreligion. Von religiösen Verfolgungen in verschiedenen Ländern sind mit 75 bis 80 Prozent besonders Christen betroffen. Aber auch Anhänger anderer Religionen und Glaubensrichtungen werden verfolgt und zum Teil mit drakonischen Strafen bedroht. In manchen Ländern zieht die Abkehr vom Islam strafrechtliche Konsequenzen nach sich und wird zuweilen mit dem Tode bestraft. Deutsche Menschenrechtspolitik muss gegenüber Verfolgerstaaten konsequent den Schutz der Betroffenen einfordern.