Die Bahá’í-Gemeinde Deutschland hat einen Appell an die Bundesregierung gerichtet mit der Bitte, bei der iranischen Regierung auf die sofortige Freilassung der sieben Bahá’í zu drängen. Seit Frühjahr 2008 werden sie unschuldig im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis unter unverantwortlich harten Haftbedingungen festgehalten. Alle Bemühungen westlicher Regierungen, einschließlich jener der Bundesregierung, haben bislang nicht dazu geführt, dass die sieben Gefangenen wenigstens bis zum Ende ihres Prozesses gegen Kaution freigelassen werden. Unterdessen ruft das Netzwerk United4Iran für den kommenden Freitag zu einer Protestaktion auf.
„Der Beginn des dritten Jahres ihrer unrechtmäßigen Inhaftierung am kommenden Freitag, 14. Mai, ist Ausdruck einer schreienden Ungerechtigkeit! Wir fordern die iranischen Behörden deshalb auf, die sieben Bahá’í sofort freizulassen und bitten die internationale Gemeinschaft, in diesen Appell einzustimmen“, erklärte Prof. Ingo Hofmann, Sprecher der Bahá’í-Gemeinde Deutschland in Menschenrechtsfragen. „Dies erfordert auch die katastrophale Lage der gesamten iranischen Bahá’í-Gemeinde, die unter einer laufend zunehmenden Zahl von willkürlichen Inhaftierungen, langjährigen Haftstrafen mit anschließenden Verbannungen, Beschlagnahmungen und Übergriffen selbst auf Kinder und Jugendliche in Schulen zu leiden hat.“
Die Bahá’í-Gemeinde Deutschland hat sich deshalb an die Bundesregierung gewandt mit der Bitte, bei der iranischen Regierung auf die sofortige Freilassung der sieben Bahá’í zu drängen. „Nichts anderes fordert die Gerechtigkeit. Wenigstens aber sollten die Bahá’í gegen Kautionszahlungen bis zum Ende ihres Prozesses freigelassen werden. Dieser muss nach rechtsstaatlichen Standards gemäß den völkerrechtlichen Verpflichtungen offen und fair stattfinden“, so Prof. Hofmann.
Die zwei Frauen und fünf Männer sind nach Geschlechtern getrennt in zwei Zellen inhaftiert, ohne Decken, geschweige denn Betten. Die übel riechenden und von Schimmel zerfressenen Zellen sind derart klein, dass es ihnen schwer fällt, sich darin zu bewegen. Weder haben sie Frischluft noch Tageslicht. Nur einmal in der Woche ist es ihnen erlaubt, sich für zwei Stunden an der Luft zu bewegen.
„Es liegt auf der Hand, dass diese Haftbedingungen eine zunehmend schädliche Wirkung auf den Gesundheitszustand der sieben Bahá’í, darunter einem 77-jährigen Mann, haben“, sagte Prof. Hofmann. „Überdies beschränkt sich der Kontakt zu Familienangehörigen auf ein Telefonat in der Woche, das nicht länger als zehn Minuten dauern darf. Nur selten können ihre engsten Verwandten sie im Evin-Gefängnis besuchen, und auch dann nur meistens hinter einer Glasscheibe mit Telefon.“ Damit verstößt der Iran fortlaufend gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen, niemanden zu foltern oder grausamen, inhumanen und erniedrigenden Behandlungen und Strafen auszusetzen.
Eine gemeinsame Geste der Solidarität mit den inhaftierten Bahá’í-Führern wurde unterdessen von dem Netzwerk United4Iran ins Leben gerufen. Danach werden alle Menschen guten Willens gebeten, die Fläche der Zellen im Evin-Gefängnis darzustellen und ein Bild von sich in diesem Raum zu machen. Fotos und Videoclips werden dann im Internet ausgestrahlt, um auf die unverantwortlich harten Haftbedingungen, die die sieben ertragen müssen, aufmerksam zu machen. Weitere Informationen über die Aktion erhalten Sie hier.
Zum Hintergrund:
Seit Frühjahr 2008 sind die zwei Frauen und fünf Männer unschuldig im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert. Nach monatelanger Isolationshaft wurde erst im Februar 2009 die Anklage bekannt. Regierungsnahe Medien berichteten, dass die Angeklagten der Spionage, der Propagandaaktivitäten gegen die Islamische Ordnung, des Aufbaus einer illegalen Verwaltung, der Zusammenarbeit mit Israel, des Versendens geheimer Unterlagen ins Ausland, der Betätigung gegen die nationale Sicherheit des Landes und der Korruption auf Erden angeklagt wurden. Alle Anklagepunkte wurden von den Bahá’í entschieden zurückgewiesen.
Es dauerte nahezu ein weiteres Jahr, bis der Prozess gegen Fariba Kamalabadi, Mahvash Sabet, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm am 12. Januar 2010 begann. Auch der dritte Verhandlungstag, der unlängst am 12. April vor dem Teheraner Revolutionsgericht stattfand, wurde ergebnislos vertagt.