Zahl der Hinrichtungen im Iran 2009 Schätzungen zufolge deutlich gestiegen

Der Informationsdienst des Deutschen Bundestages teilt mit, dass die Zahl der Hinrichtungen im Iran laut Bundesregierung ”nach plausiblen Schätzungen“ 2009 im Vergleich zum Vorjahr je nach Quelle um 10 bis 16 Prozent gestiegen sei.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1722) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1505) ausführt, gibt es im Iran keine offiziellen Statistiken zur Anzahl der vollstreckten Todesstrafen. Zwischen einigen EU-Botschaften in Teheran abgestimmten Statistiken zufolge seien 2009 mindestens 370 Menschen hingerichtet worden (2008: 318). Die französische Nachrichtenagentur AFP habe 2009 insgesamt 270 Hinrichtungen gezählt (2008: 246); Amnesty International nenne mindestens 388 (2008: 346). Die Zahlen bedeuteten ”eine Vervierfachung der Vollstreckung von Todesurteilen seit dem Amtsantritt von Präsident Ahmadinedschad“ im Jahr 2005, heißt es in der Vorlage weiter.

Die Todesstrafe kann der Antwort zufolge nach iranischem Recht für eine große Zahl von Delikten verhängt werden, darunter neben Mord, Hoch- und Landesverrat sowie Rauschgiftschmuggel auch ”Teilnahme an einem Umsturzversuch“, ”Beleidigung oder Entweihung von heiligen Institutionen des Islams oder heiligen Personen“ sowie Vergewaltigung und andere Sexualstraftaten (unter anderem ”homosexuelle Handlungen, Ehebruch, Geschlechtsverkehr eines Nichtmuslimen mit einer Muslimin“). Nach offiziellen Angaben werde die Todesstrafe überwiegend für Drogendelikte verhängt. …

Laut Bundesregierung habe das Bundesinnenministerium im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt entschieden, ”in einer Reihe von begründeten Einzelfällen“ auf Grundlage des Paragrafen 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes schutzsuchende Iraner aus dem Ausland aufzunehmen. Wie es in der Antwort der Bundesregierung weiter heißt, kommen für eine Aufnahme ”insbesondere solche Personen in Frage, die sich im besonderen Maße für Menschenrechte und Demokratie im Iran eingesetzt haben und die deswegen persönlicher Verfolgung ausgesetzt waren oder sind, darunter Menschenrechtsverteidiger und Journalisten“. Die Flüchtlinge würden in erster Linie aus der Türkei aufgenommen.
Bezüglich der Lage der Bahá’í im Iran meint die Bundesregierung:

Die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Bahá’ì kann zu politischer Verfolgung führen.
Bahá’ì sind der Verfolgung und gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt. Die Übergriffe gegen Bahá´ì haben seit 2005 erheblich zugenommen und sich vor dem Hintergrund der Präsidentschaftswahlen am 12. Juni 2009 nochmals verschlechtert.
Am 27. Dezember 2009 wurden 13 Bahá´ì verhaftet, von denen drei Personen kurz nach der Verhaftung wieder freigelassen wurden. Im Frühjahr 2009 [hier ist der Richtigkeit halber die Jahreszahl 2008 zu nennen, BfA] war das gesamte siebenköpfige informelle Führungsgremium der Bahá´ì verhaftet und ihre Häuser durchsucht worden. Die Mitglieder befinden sich weiter im Teheraner Evin-Gefängnis. Ihnen wird „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ vorgeworfen. Am 12. April 2010 fand der dritte Verhandlungstag statt. Die Verhandlung erfolgte erneut nicht öffentlich, so dass keine weiteren Details bekannt sind. Pressemitteilungen zufolge wurden am 14. Februar 2010 fünf weitere Bahá´ì-Mitglieder festgenommen, ohne dass die Tatvorwürfe angegeben wurden. Nach Angaben der Bahá’ì Gemeinde, die die Deutsche Botschaft in Teheran für plausibel hält, waren Ende März 2010 zwischen 45 und 60 Bahá’ì in Iran inhaftiert.
Die Mitglieder der Bahá´ì-Religion können ihr Bekenntnis zwar in gewissem Umfang und mit Wissen und Duldung der staatlichen Behörden ausüben. Sie sind aber in besonderem Maße derWillkür lokaler und staatlicher Behörden ausgesetzt und werden bei Universitätszugang, bei der Bewilligung von Renten und Sozialversicherungsleistungen und bei der Berufsausübung diskriminiert.
Die Bahá’ì sind ausdrücklich per Gesetz von den Regelungen über das Blutgeld („diyeh“) ausgenommen: Das Blut von Bahá’ì wird als „mobah“ angesehen, was die Straflosigkeit ihrer Tötung mit einschließt. Seit 2005 werden zusätzlich in unregelmäßigen Abständen in der radikalkonservativen Tageszeitung Kayhan Artikel lanciert, in denen der Glaube der Bahá’ì verunglimpft wird.
Die Bahá’ì sind auch Anfeindungen aus der Bevölkerung ausgesetzt.

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