Der vierte Verhandlungstag gegen die inhaftierten iranischen Bahá'í-Führer soll am 12. Juni stattfinden

Am Samstag, dem 12. Juni 2010, sollen in Teheran die sieben Mitglieder des ehemaligen Führungsgremiums der iranischen Bahá’í-Gemeinde zum vierten Mal vor Gericht erscheinen. Das Datum fällt mit dem ersten Jahrestag der umstrittenen Präsidentschaftswahl im Iran zusammen.
Die Bahá’í-Gemeinde Deutschland fordert aus Anlass des für den 12. Juni vorgesehenen Fortgangs des Prozesses, die sieben Bahá’í sofort wegen erwiesener Unschuld freizulassen. „Wenn dies nicht geschieht, sollten die Sieben mindestens gegen Kaution freigelassen werden, bis ein fairer Prozess nach internationalen Regeln stattfindet“, meint der Sprecher für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde Deutschland, Prof. Dr. Ingo Hofmann.
Die vierte Runde des Prozesses gegen die sieben Bahá’í fällt auf den Jahrestag der umstrittenen iranischen Präsidentschaftswahl vom 12. Juni 2009. Genau ein Jahr später soll mit einem internationalen Aktionstag („12june.org“) die iranische Regierung aufgefordert werden, Verstöße gegen die Menschenrechte einzustellen. Auch die Internationale Bahá’í-Gemeinde unterstützt 12june.org. Die Initiative wurde von dem Menschenrechtsnetzwerk United4Iran ins Leben gerufen und wird neben den Bahá’í von zahlreichen weiteren Organisationen unterstützt, darunter Amnesty International, Human Rights Watch, das Kairoer Institut für Menschenrechtsstudien und Pen International.
Zuletzt sollte der Prozess gegen Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm am 12. April 2010 vor der 28. Kammer des Revolutionsgerichts in Teheran fortgeführt werden, angeblich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. In Absprache mit ihren Anwälten weigerten sich die sieben Bahá’í jedoch, aufgrund der Anwesenheit von unbeteiligten Personen an der Verhandlung teilzunehmen.
„Es ist völlig inakzeptabel, wenn bei diesem bedauerlicher Weise nichtöffentlichen Prozess einerseits die Anwesenheit selbst von einem Filmteam gebilligt wurde, jedoch Familienmitglieder und unabhängige Beobachter keinen Zutritt hatten“, so Hofmann. „Offensichtlich sollten die Bahá’í am 12. April Teil eines Schauprozesses werden.“
Nach Angaben der Anwältin der sieben Bahá’í, der iranischen Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, sind in den bisherigen Verhandlungen keinerlei Beweise für irgendwelche Vergehen vorgebracht worden. So wiesen die Bahá’í bei der ersten Anhörung am 12. Januar 2010 auch alle Anklagen kategorisch zurück, darunter so schwerwiegende wie Spionage, Propagandaaktivitäten gegen die islamische Ordnung oder die „Verbreitung von Verderbtheit auf Erden“.
„Die Bahá’í werden allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit inhaftiert“, sagt demgegenüber Professor Hofmann. „Die iranische Regierung sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Prozess weltweit mitverfolgt wird“, so Hofmann weiter.
Die Verhandlung gegen die Bahá’í begann am 12. Januar dieses Jahres, nachdem sie schon mehr als 20 Monate ohne Anklage im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert waren, darunter mehrere Monate in Isolationshaft.
Vor ihrer Verhaftung waren die sieben Bahá’í für die Koordinierung der religiösen und sozialen Belange der iranischen Bahá’í-Gemeinde zuständig.
Die iranische Bahá’í-Gemeinde ist die größte religiöse Minderheit im Iran und umfasst über 300.000 Mitglieder.
Derzeit sind 38 Bahá’í in verschiedenen Städten im Iran in Haft.

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