Die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien CDU/CSU und FDP haben in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, sich für das Recht auf Religionsfreiheit einzusetzen. Dies berichtet der Informationsdienst des Deutschen Bundestages.
Die Religionsfreiheit sei in 64 Ländern der Erde, in denen zusammen fast 70 Prozent der Weltbevölkerung leben, ”sehr stark eingeschränkt oder gar nicht existent“. Aufgabe jeder wertegebundenen deutschen Außenpolitik müsse es sein, auch im internationalen Kontext für dieses ”elementare Menschenrecht“ einzutreten. Darauf hinzuwirken sei, dass Staaten, die bislang noch nicht Partei des internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte sind, möglichst bald den Vertrag unterzeichnen. Es müsse ferner das Recht auf ungehinderten Glaubenswechsel gewährleistet werden. Dies schlösse ein, überhaupt keine Religion zu haben.
Die Regierungsfraktionen stellen mit ihrem Antrag im Einzelnen folgende Maßnahmen zur Abstimmung:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin mit Nachdruck für Gewis- sens- und Religionsfreiheit einzusetzen und dabei insbesondere den Be- schluss des Deutschen Bundestages (Drucksache 16/3608) zu berücksich- tigen;2. dabei weiterhin darauf hinzuwirken, dass Staaten, die bislang noch nicht Partei des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte sind, möglichst bald den Pakt zeichnen und ratifizieren;3. auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin dafür zu werben, dass sowohl durch die Rechtslage als auch die Rechtspraxis das Recht auf ungehinderten Glaubenswechsel gewährleistet wird;4. sich auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin mit Nachdruck dafür ein- zusetzen, dass sowohl durch die Rechtslage als auch die Rechtspraxis das Recht auf öffentliches Bekennen und Werben für die eigene Religion ge- währleistet wird;5. ihre Anstrengungen für eine kohärente Außen- und Entwicklungspolitik zu verstärken, die das Ziel unterstützt, weltweit Glaubensfreiheit, die über die formale Anerkennung der Menschenrechte hinausgeht, durchzusetzen;6. sich auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin verstärkt gegen den Versuch zu wenden, unter dem Schlagwort „Diffamierung von Religion“ die völker- rechtlich verankerte Religions- und Meinungsfreiheit außer Kraft zu setzen;7. regelmäßig – auch durch den Beauftragten der Bundesregierung für Men- schenrechte – zur Lage der Religionsfreiheit Stellung zu nehmen und die Botschaften weiterhin darin zu bestärken, zur Informationsgewinnung vor Ort den Kontakt zu Religionsgemeinschaften, den jeweiligen Minderheiten und zu Menschenrechtsorganisationen zu suchen;8. Regierungen, die Defizite hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte aufweisen, Hilfe beim Ausbau ihres Verwaltungs- und Justizwesens oder bei Reformen auf diesen Gebieten anzubieten;9. Staaten, die Defizite hinsichtlich der Menschenrechte aufweisen, anzubie- ten, bessere Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Diese Hilfe soll ge- meinsam mit geeigneten Akteuren der Zivilgesellschaft und den europäi- schen Partnern geleistet werden, um auch bei künftigen politischen Entscheidungsträgern das Bewusstsein für den Schutz der Menschenrechte und insbesondere der Religionsfreiheit herauszubilden;Drucksache 17/2334 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. mit den EU-Partnern als Teil der gemeinsamen Außen- und Sicherheits- politik eine koordinierte Strategie zum Schutz der Religionsfreiheit zu ent- wickeln;11. weiterhin umgehend und angemessen, möglichst in Partnerschaft, mit den anderen EU-Staaten auf Berichte über Verletzungen der Religionsfreiheit zu reagieren.Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,1. sich auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin mit Nachdruck für Gewissens- und Religionsfreiheit einzusetzen und dabei insbesondere den Beschluss des Deutschen Bundestages (Drucksache 16/3608) zu berücksichtigen;
2. dabei weiterhin darauf hinzuwirken, dass Staaten, die bislang noch nicht Partei des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte sind, möglichst bald den Pakt zeichnen und ratifizieren;
3. auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin dafür zu werben, dass sowohl durch die Rechtslage als auch die Rechtspraxis das Recht auf ungehinderten Glaubenswechsel gewährleistet wird;
4. sich auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass sowohl durch die Rechtslage als auch die Rechtspraxis das Recht auf öffentliches Bekennen und Werben für die eigene Religion gewährleistet wird;
5. ihre Anstrengungen für eine kohärente Außen- und Entwicklungspolitik zu verstärken, die das Ziel unterstützt, weltweit Glaubensfreiheit, die über die formale Anerkennung der Menschenrechte hinausgeht, durchzusetzen;
6. sich auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin verstärkt gegen den Versuch zu wenden, unter dem Schlagwort „Diffamierung von Religion“ die völkerrechtlich verankerte Religions- und Meinungsfreiheit außer Kraft zu setzen;
7. regelmäßig – auch durch den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte – zur Lage der Religionsfreiheit Stellung zu nehmen und die Botschaften weiterhin darin zu bestärken, zur Informationsgewinnung vor Ort den Kontakt zu Religionsgemeinschaften, den jeweiligen Minderheiten und zu Menschenrechtsorganisationen zu suchen;
8. Regierungen, die Defizite hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte aufweisen, Hilfe beim Ausbau ihres Verwaltungs- und Justizwesens oder bei Reformen auf diesen Gebieten anzubieten;
9. Staaten, die Defizite hinsichtlich der Menschenrechte aufweisen, anzubieten, bessere Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Diese Hilfe soll gemeinsam mit geeigneten Akteuren der Zivilgesellschaft und den europäischen Partnern geleistet werden, um auch bei künftigen politischen Entscheidungsträgern das Bewusstsein für den Schutz der Menschenrechte und insbesondere der Religionsfreiheit herauszubilden;
10. mit den EU-Partnern als Teil der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eine koordinierte Strategie zum Schutz der Religionsfreiheit zu entwickeln;
11. weiterhin umgehend und angemessen, möglichst in Partnerschaft, mit den anderen EU-Staaten auf Berichte über Verletzungen der Religionsfreiheit zu reagieren.
Im Hinblick auf das „besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten“, das die Regierungsparteien für sich in Anspruch nehmen, heißt es:
Die von Medien oder einzelnen Organisationen verwendeten, teilweise von einander abweichenden, Zahlen zur Christenverfolgung dürfen nicht davon ablenken, dass Religionsfreiheit von Forschungseinrichtungen untersucht wird und darüber gesicherte Erkenntnisse vorliegen. Aus diesen Daten geht hervor, dass von der direkt spürbaren Unterdrückung ihrer Religion einige Religionen anteilig erheblich stärker betroffen sind als andere, so z. B. die Bahai oder das Christentum in der nichtwestlichen Welt.