Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung kritisiert Haftstrafen gegen Bahá'í in Iran

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning

Gestern wurden in Teheran sieben Mitglieder des Führungsgremiums der iranischen Bahá’i -Religionsgemeinschaft zu jeweils 20 Jahren Haft verurteilt. Dazu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, am heutigen Montag auf der Webseite des Auswärtigen Amtes:

Die Haftstrafen gegen die Bahá’i-Führungsmitglieder sind ein herber Rückschlag für alle, die sich für Menschenwürde und Menschenrechte in Iran einsetzen. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass während des Verfahrens grundlegende Justizgrundrechte gewahrt worden sind.
Ich appelliere daher mit Nachdruck an die zuständigen Stellen in Iran, das gestrige Urteil aufzuheben und für ein faires und transparentes Gerichtsverfahren Sorge zu tragen.
Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Minderheitenschutz und rechtsstaatliche Verfahren zählen zu denjenigen internationalen Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich der Iran verpflichtet hat.

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