
Die zwanzigjährige Haftstrafe, zu der die sieben iranischen Bahá’í-Führer Anfang August verurteilt wurden, ist allem Anschein nach um zehn Jahre herabgesetzt worden. Nach Informationen der Internationalen Bahá’í-Gemeinde wurden die Anwälte der Sieben gestern mündlich davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre Haftstrafe von zwanzig auf zehn Jahre verkürzt wurde.
Die sieben Bahá’í – Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm – waren Mitglieder einer nationalen Koordinierungsgruppe, die sich mit Wissen der iranischen Regierung um die notwendigsten religiösen Belange der über 300.000 Angehörige zählenden iranischen Bahá’í-Gemeinde kümmerte.
Die vorherige Gerichtsverhandlung bestand aus sechs kurzen Anhörungen, die am 12. Januar dieses Jahres begannen, nachdem die zwei Frauen und fünf Männer ohne Anklage zwanzig Monate lang in Untersuchungshaft gesessen hatten. Ihnen wurde während dieser Zeit weniger als eine Stunde mit ihrem Rechtsbeistand gewährt. Die Verhandlung wurde am 14. Juni beendet und das Urteil am 8. August den Anwälten mündlich mitgeteilt.
Die Angeklagepunkte lauteten unter anderem auf Propagandaaktivitäten gegen die islamische Ordnung und den Aufbau einer illegalen Organisation. Alle Anklagen wurden von den Bahá’í vollständig und kategorisch zurückgewiesen. Nach ihrer Verurteilung wurden die sieben Bahá’í aus dem Evin-Gefängnis in Teheran in das Gohardasht-Gefängnis nach Karaj verlegt, etwa zwanzig Kilometer außerhalb Teherans.
Das Urteil über die zwanzigjährige Haftstrafe hatte zu Protesten von Regierungen rund um den Erdball geführt, darunter aus Australien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Holland, Neuseeland und den USA. Die Europäische Union und der Präsident des Europäischen Parlaments wie auch zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, Gruppen und Einzelpersönlichkeiten hatten sich dem Protest angeschlossen.