Ban Ki-moon in Sorge um Menschenrechte im Iran

In einer Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen war UN-Generalsekretär Ban Ki-moon im letzten Jahr aufgefordert worden, eventuelle Fortschritte in Menschenrechtsfragen, die im Iran im Verlauf des Jahres erzielt werden, zu dokumentieren. In einem Bericht zur Menschenrechtslage im Iran teilte Ban Ki-moon nun seine große Besorgnis über die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Iran mit, darunter die Verfolgung der iranischen Bahá’í. Es war sein dritter Bericht dieser Art.

UN-Generalsekretär Ban Ki-moon
UN-Generalsekretär Ban Ki-moon

In einem letzte Woche in New York veröffentlichten Bericht kritisierte Ban die Anwendung von Folter und Todesstrafe, die diskriminierende Behandlung von Frauen, die wiederholte Verletzung rechsstaatlicher Verfahren vor Gericht sowie des Rechts auf Versammlungs- und Religionsfreiheit. Der Bericht bemängelte nach Angaben der Internationalen Bahá’í-Gemeinde auch, dass im Iran die Rechte der Minderheiten, wie die der Bahá’í, der Sufi, Baluchen und Kurden nicht geschützt werden.
Der Verlauf des letzten Jahres verzeichnte „einen erkennbaren Anstieg der Anwendung der Todesstrafen, darunter auch bei Fällen politischer Gefangener und minderjähriger Krimineller. Die Diskriminierung von Minderheiten gipfelt in manchen Fällen in Verfolgung.“
Der Generalsekretär sei „tief beunruhigt“ über Berichte „exzessiver Anwendung von Gewalt, willkürlicher Verhaftungen und Inhaftierungen, unfairen Prozessen und möglicher Folter und Misshandlung von Oppositionellen im Zusammenhang mit den Wahlunruhen von 2009.“
Der diesjährige Bericht hebt auch die „Diskriminierung und Drangsalierung“ der Bahá’í-Gemeinde hervor. „Mitglieder nicht-anerkannter Religionen, vornehmlich die Bahá’í, die die größte nicht-muslimische Minderheit des Landes ausmachen, sind zahlreichen Formen der Diskriminierung und Drangsalierung ausgesetzt, darunter die Verweigerung von Arbeit, sozialstaatlichen Leistungen und den Zugang zu höherer Bildung“, heißt es in dem Bericht.
„Einige Mitglieder der Bahá’í-Gemeinde wurden willkürlich festgenommen, ihr Eigentum wurde beschlagnehmt oder zerstört.“
“Häuser und Autos wurden durch Brandstiftung teilweise oder völlig zerstört und ein Friedhof in Marvdasht wurde verwüstet. Der Vorfall wurde von einigen Regierungsstellen aufgegriffen, hatte aber keine offiziellen Konsequenzen“, heißt es in dem Bericht weiter.
Der Bericht des UN-Generalsekretärs thematisiert auch den Prozess und die Verurteilung der sieben Bahá’í-Führungsmitglieder und die „tiefe Sorge“ der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte über das „Fehlen von internationalen Beobachtern“ und die „Nichteinhaltung von Rechtsstaatlichkeit während des Prozesses“, der im Juni abgeschlossen wurde.
„Die Hochkommissarin ist ernstlich darüber besorgt, dass die Anklage der oben erwähnten Individuen eine Verletzung der Verpflichtungen der Islamischen Republik Iran gemäß Internationalem Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist, insbesondere der Religions- und Glaubensfreiheit sowie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit“, so der Bericht.
Bans Bericht wurde als Antwort auf die letztjährige UN-Resolution zur Menschenrechtssituation im Iran veröffentlicht. In der Resolution war der Generalsekretär dazu aufgefordert worden, eventuelle Fortschritte in Menschenrechtsfragen, die im Iran im Verlauf des Jahres erzielt werden, zu dokumentieren. Dies war der dritte Bericht über Menschenrechtsverletzungen im Iran innerhalb der letzten drei Jahre.
„Es ist erstaunlich, wie der Iran die jährlichen Berichte des UN-Generalsekretärs komplett ignoriert. In ihnen spricht er die Sorge der internationalen Gemeinschaft aus, dass der Iran seinen Menschenrechtsverpflichtungen nicht nachkommt”, sagte Bani Dugal, die Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in New York.
„Seit nunmehr drei Jahren weist Ban auf die Misshandlung und ungesetzliche Behandlung von Frauen, Minderjährigen, Minderheiten und Journalisten hin, ganz zu schweigen von gewöhnlichen Bürgern, die lediglich ihre Anliegen äußern möchten.“
Ban hat außerdem mehrmals seine Sorge über die fortwährende und andauernde Verfolgung der iranischen Bahá’í-Gemeinde mitgeteilt, die ausschließlich aufgrund ihrer religiösen Überzeugung verfolgt wird“, sagte Dugal.
Der Bericht A/65/370 lässt sich auf der Seite der Vereinten hier einsehen.

Diesen Artikel teilen: