Verschiedene Sachverständige waren sich am Mittwochabend in einer öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages ausdrücklich darüber einig, dass Religionsfreiheit ein wichtiger Bestandteil der europäischen Identität und zugleich universelles Menschen- und Freiheitsrecht ist. Darüber berichtet der Informationsdienst des Deutschen Bundestages.
Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen), zeigte sich am Ende der Sitzung erstaunt über den großen Konsens unter den Experten. Dieser sei offenbar größer als auf dem Podium, konstatierte er, und stellte die Frage in den Raum, ob ”wir in der Politik möglicherweise mehr Probleme sehen als es gibt“.
Eingeladen zur öffentlichen Anhörung waren Prof. Dr. Heiner Bielefeldt (UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, Universität Erlangen), Dr. Navid Kermani (Schriftsteller und Orientalist), Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A. (Richter am OLG a.D., Universität Erlangen), Prof. Dr. Dr. Thomas Schirrmacher (Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit) sowie Prof. Dr. Rosemarie Will (Humanistische Union).
In den Redebeiträgen der Sachverständigen als auch in der anschließenden Aussprache unter den Mitgliedern des Bundestagsausschusses wurde wiederholt auf die Lage der Bahá’í im Iran als auch in Europa Bezug genommen. So zeigte sich Erika Steinbach (CDU/CSU) darüber erstaunt, dass es bei vielen Menschen anderer religiöser Zugehörigkeit in Europa, wie Bahais, Hindus oder Buddhisten, keine Debatten mit ähnlicher Problemlage wie bei den Muslimen gäbe. Der Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz, Prof. Schirrmacher, wies in seiner Stellungnahme dennoch auf die unterschiedlichen Privilegierungen der Religionsgemeinschaften in Deutschland hin, bei denen er eine Ungleichbehandlung konstatierte.
Das ist etwa typischerweise bei evangelischen Freikirchen oder den Bahá’í ebenso der Fall, wie am offensichtlichsten bei islamischen Gruppen. Muslime haben bei uns völlige Religionsfreiheit, es geht um die Gleichstellung der Organisationen, wobei sich die islamischen Organisationen natürlich einfach immer mit den Großkirchen vergleichen, nie mit der Situation der kleineren evangelischen Freikrichen oder der Bahá’í, die schon jetzt oft schlechter gestellt sind als der Islam, etwa wenn es um Theologische Fakultäten geht.
Der Menschenrechtsausschuss ist bemüht, binnen einer Woche die schriftlichen Stellungnahmen sowie den Verlauf der Aussprache der Öffentlichkeit schriftlich zur Verfügung zu stellen. Eine Übertragung der aufgezeichneten Anhörung im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages findet sich hier: