Bahá'í erinnern an Haleh Rouhi, Raha Sabet und Sasan Taqva


Haleh Rouhi, Sasan Taqva und Raha Sabet

Haleh Rouhi, Raha Sabet und Sasan Taqva wurden zum ersten Mal im Mai 2006 zusammen mit 51 anderen Bahá’í und ihren muslimischen Freunden festgenommen. Sie nahmen an einem humanitären Bildungsprojekt für benachteiligte Kinder in und um Schiras teil. Seit dem 19. November 2007 verbüßen sie deswegen eine vierjährige Haftstrafe. Dabei gibt es überzeugende Beweise, dass sie sich niemals etwas zuschulden kommen ließen. An ihr Schicksal erinnert nun die Internationale Bahá’í-Gemeinde. Im Folgenden geben wir eine deutsche Übersetzung wieder.

Die Idee, mit jungen Menschen in und um Schiras zu arbeiten, entstand nach einer Studie, die Raha Sabet nach dem verheerenden Erdbeben in Ban in die Wege geleitet hatte. 2003 war sie in Ban bei den Hilfsmaßnahmen involviert. Zunächst arbeiteten sie und ihre Freunde in Katsbas, einem Stadtteil von Schiras, der für Drogenmissbrauch und Kriminalität bekannt ist. Dort gaben sie Kindern Nachhilfeunterricht und bereiteten sie auf ihre Klassenarbeiten vor. Mit Einverständnis der Eltern wurden auch soziale Fertigkeiten und ethische Werte besprochen.
Als das Projekt in Katsbas auf mehr als 200 Kinder anwuchs, suchte die Gruppe für ihr Engagement die Genehmigung der Stadtverwaltung. Mit offizieller Erlaubnis arbeiteten jungen Bahá’í und Muslime gemeinsam an drei Standorten in und um Schiras. Ein Projekt entstand in Sahlabad, eine weitere Aktivität mit mehr als 100 Kindern wurde von vierzehn Betreuern in einem Bildungszentrum in Schiras durchgeführt. Die jungen Menschen boten auch wöchentliche Kunstkurse für Kinder mit Krebs an, eine Initiative, die von der Leitung des örtlichen Krankenhauses begeistert aufgegriffen wurde. Außerdem fanden regelmäßig Besuche von Waisenhäusern und Behinderteneinrichtungen statt.
Verhaftungen und Verurteilung
Am 19. Mai 2006 verhaftete jedoch an sechs Orten zugleich die Polizei Betreuer und Leiter des Projekts. Die zehn verhafteten muslimischen Mitarbeiter sowie ein behinderter Bahá’í wurden unmittelbar danach wieder freigelassen.
Ein kurzer, formaler Prozess fand erst nach über einem Jahr statt. Die Bahá’í wurden auf Basis ihres verwendeten Unterrichtsmaterials namens „Brisen der Bestätigung“ unter anderem des “indirekten Lehrens des Bahá’í-Glaubens” angeklagt. In dem Buch wird die Bahá’í-Religion indes gar nicht erwähnt, es werden lediglich ethisch-moralische Fragen anhand von Geschichten erläutert und zur Diskussion gestellt. Obwohl die Stadtverwaltung die Unterrichtsmaterialien anstandslos genehmigt hatte, hieß es in dem Urteil, dass die Genehmigung auf unlautere Weise erwirkt worden sei.
“Die Anklagepunkte entbehren jeglicher Grundlage und sind ohnehin nach Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte inakzeptabel. Dieses völkerrechtliche Abkommen hat auch der Iran unterzeichnet. Es garantiert das Recht eines jeden Menschen im Iran, seinen Glauben ‘öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden’“, meint Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde am Sitz der Vereinten Nationen in New York. Sie verfolgt insbesondere diesen Fall von Menschenrechtsverletzungen an den Bahá’í im Iran. „Erstens war es klar, dass die Aktivitäten rein humanitärer Natur sind. Zweitens musste sogar das Gericht zugeben, dass die eingesetzten Unterrichtsmaterialien sich kein einziges Mal explizit auf die Bahá’í-Religion beziehen. Von den muslimischen Mitarbeitern sagten sogar einige, dass sie gar nicht wussten, dass manche ihrer Kolleginnen und Kollegen Bahá’í sind oder dass deren Glaube ‚gelehrt’ wurde“, so Dugal weiter.
Die meisten Bahá’í wurden aufgrund ihres Alters zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Damit verbunden war eine zwingende Teilnahme am Unterricht der Islamischen Propaganda Organisation. Es zeigte sich sehr bald, dass im Zuge dieser einjährigen Indoktrination die Überzeugungen und die Geschichte der Bahá’í ins Lächerliche gezogen, geschmäht und verfälscht wurden.
Haleh Rouhi, Raha Sabet und Sasan Taqva wurden zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt: drei Jahre Haft erhielten sie für die Gründung „illegaler Gruppen“ und ein weiteren Jahr für „das Lehren von Sachverhalten, die Gruppen zugute kommen, die gegen das islamische Regime sind“. Gegen dieses Urteil legten die drei Berufung ein und blieben vorerst auf freiem Fuß.
Nach Ansicht von Bani Dugal verletzten sowohl der Prozess als auch die Urteile das iranische, wie auch das internationale Recht. „Jede Beweisstücke – darunter der Bericht eines iranischen Beamten – sprechen für ihre Unschuld.“
Den Armen geholfen und dafür einsperrt
Während über ihre Berufungsanträge noch keine Entscheidungen gefällt worden waren, wurden Haleh Rouhi, Raha Sabet und Sasan Taqva unter dem Vorwand, sie sollten ihr im Mai 2006 beschlagnahmtes Eigentum abholen, zum örtlichen Büro des Geheimdienstes vorgeladen. Dies war am 19. November 2007. Nach ihrer Ankunft wurden sie sofort in Untersuchungszellen des Geheimdienstes gesperrt. Nach nunmehr drei Jahren sind die drei noch immer unter den gleichen Bedingungen inhaftiert.
“Gemäß iranischer Rechtsprechung kann das Geheimdienstministerium Bürger in solchen Strafanstalten nur im Zuge eines Verhörs und zeitlich begrenzt inhaftiert halten“, berichtet Dugal. „Nach unseren Informationen haben die drei Bahá’í Bedingungen erleiden müssen, die für lange Haftstrafen vollkommen unannehmbar sind.“
So war Sasan Taqva fast den gesamten Zeitraum alleine in einer engen Zelle untergebracht. Die beiden jungen Frauen waren ursprünglich zusammen ebenfalls in einer kleinen Zelle eingesperrt, die eigentlich nur für Kurzzeitinhaftierte gedacht ist. Heute werden sie alle separat voneinander gehalten. Sie haben kein Fenster, kein Bett oder Stuhl. Erst vor kurzem erhielten sie Matratzen. Von Zeit zu Zeit erhalten sie auf Antrag Hafturlaub, müssen dann aber nach wenigen Tagen wieder in die Untersuchungsstrafanstalt zurück.
Von allen drei wird berichtet, sie litten unter chronischen Rückenschmerzen. Sasan Taqva litt überdies die meiste Zeit seiner Inhaftierung zusätzlich unter einer schweren Beinverletzung, die er sich vor seiner Haft bei einem Autounfall zugezogen hatte. Er leidet überdies unter Ischias und Muskelschwäche, weil bereits die grundlegendste Versorgung fehlt. Auch wenn er zweimal kurzzeitig entlassen wurde, weil er operiert werden musste, hat er die meiste Zeit keine ausreichende medizinische Versorgung. Tägliche Bewegung und frische Luft ist auf 30 Minuten am Tag begrenzt. In diesen 30 Minuten darf er nicht nach draußen, sondern muss in ein Zimmer ohne Dach. Jedes Mal, wenn er aus der Zelle geführt wird, werden seine Augen verbunden.
Die Haftbedingungen der drei Bahá’í stelle eine Verletzung selbst der iranischen Normen dar, sagt Dugal. „Gemäß iranischem Recht haben Verurteilte das Recht auf ein Gefängnis, das für Langzeithaft vorgesehen ist, sowie auf angemessene medizinische Versorgung, Nahrung und Hygiene. Dass die drei in Untersuchungszellen inhaftiert sind, verletzt nicht nur das Anstandsgefühl, sondern auch die nationale Rechtsprechung“. Dass sich die Behörden nach drei Jahren Haft weiterhin weigern, die inhumane Behandlung einzustellen, entbehre jedwelcher Vernunft, so Dugal weiter. „Wir fordern die internationale Gemeinschaft weiterhin auf, ihre Stimme zur Verteidigung dieser Menschen zu erheben – wie auch für die sieben Bahá’í-Führungsmitglieder und Tausende weiterer, denen derzeit im Iran ihre Menschenrechte verweigert werden.“
Vertraulicher Bericht ignoriert
Im Juni 2008 reichte Vali Rustami, Inspektor und Rechtsberater im Büro des Vertreters des Obersten Führers für die Provinz Fars, einen vertraulichen Bericht ein, den er auf Anordnung des Vertreters verfasst hatte. Rustami bestätigte darin nicht nur, dass die Religionszugehörigkeit bei den Aktivitäten der Gefangenen keinerlei Rolle spielte, sondern auch, dass die befragten Kinder ihm gesagt hätten, sie würden gerne mit dem Projekt weitermachen. „Sie sagten, dass sie ‚wirklich viel von ihnen gelernt hätten und sich wünschten, sie kämen wieder zu uns zurück’“, so der Bericht von Rustami. Bei Veröffentlichung des Berichts legte er freilich eine andere Version vor, in der er seine ursprünglichen Erkenntnisse revidierte. Ohnehin weigerten sich die Behörden, seinen ursprünglichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Die iranische Regierung versagt völlig darin, diese offensichtliche Rechtsverdrehung zu korrigieren, zeigt sich Bani Dugal überzeugt. „Dies ist schlicht und einfach ein weiterer Fall von religiöser Verfolgung. Warum wären sonst drei Personen, deren einziges ‘Verbrechen’ darin besteht, sich in humanitären Projekten zu engagieren, die ihren Mitmenschen helfen sollen, weiterhin unter solchen Bedingungen inhaftiert?“, fragt sie. Es sei offenkundig, dass die drei jungen Bahá’í weit davon entfernt waren, eine Gefahr für die Gesellschaft darzustellen. „Sie erregten den Zorn der Regierung, weil sie die Dankbarkeit derer gewannen, denen sie dienten. Nur ungezügelte Feindschaft und Hass können eine solche Rechtsverdrehung erzeugen.“

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