Am Donnerstag debattierte der Deutsche Bundestag 45 Minuten lang drei Anträge zur Menschenrechtslage im Iran. Aktueller Hintergrund ist unter anderem die möglicherweise kurz bevorstehende Hinrichtung der Iranerin Sakineh Mohammadi Ashtiani, die im Mai 2007 des Ehebruchs und der Beihilfe zur Ermordung ihres Ehemanns für schuldig befunden wurde, und die Verhaftung zweier deutscher Journalisten der Zeitung „Bild am Sonntag“, die den Sohn Sakineh Ashtianis interviewen wollten, im Iran. Dies berichtet der Informationsdienst des Deutschen Bundestages.
In einem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, sich bei der iranischen Regierung „intensiv“ dafür einzusetzen, dass das Todesurteil gegen Sakineh Ashtiani aufgehoben wird. Außerdem soll die Bundesregierung die Machthaber in Teheran auffordern, die Frau sofort freizulassen, wenn ihr die zu Last gelegte Tat nicht nachgewiesen werden kann.
In dem Antrag äußern sich die vier Fraktionen auch zur Lage der Bahá’í im Iran, insbesondere zu den sieben ehemals führenden Bahá’í, deren 20-jährige Haftstrafe nunmehr auf zehn Jahren reduziert worden war:
Aber auch Angehörige religiöser Minderheiten sind Opfer der Verhaftungswillkür: derzeit befinden sich rund 40 Mitglieder der iranischen Bahá’í-Gemeinde im Iran in Haft. Sieben führende Mitglieder dieser Gemeinde, die kürzlich zu einer jeweils 20-jährigen Haftstrafe verurteilt wurden, sind ebenfalls in Evin inhaftiert und mussten seit ihrer Festnahme im Jahr 2008 mehrere Monate in Isolationshaft verbringen. Willkürliche Inhaftierungen sind ein vom iranischen Regime gezielt eingesetztes Mittel, um Regimekritiker mundtot zu machen. Diese sind dabei unter besorgniserregenden Bedingungen inhaftiert, die ihnen grundlegende Rechte vorenthalten. So wird ihnen medizinische Hilfe ebenso verweigert wie angemessene
Nahrung, der Empfang von Besuchern und das Führen von Telefonaten. Hinzu treten katastrophale hygienische Bedingungen in den Haftanstalten und die gemeinsame Unterbringung politischer Gefangener mit gewalttätigen Kriminellen verbunden mit einer erzwungenen Unterwerfung unter deren Gefängnishierarchie. […]
Nichtanerkannte Gruppen wie die Bahá’í sind weitgehend rechtlos. Sie haben keinerlei Rechtsanspruch und Rechtssicherheit. Besondere Missachtung wird der Religionsgemeinschaft der Bahá’í entgegengebracht, indem man sie nicht nur zu den Ungläubigen, sondern zu „Schmutzigen“ zählt. Ferner wird den Bahá’í Spionage für den Westen vorgeworfen. Menschenrechtsverletzungen an den Bahá’í sind oftmals staatlich inszeniert und gesteuert. Der Zugang zu Universitäten wird ihnen systematisch verwehrt.
Ein weiterer Bericht zur Debatte folgt.