Dem Europäischen Parlament liegt derzeit eine sogenannte schriftliche Erklärung zur Religionsfreiheit vor, die der österreichische Europaabgeordnete Hannes Swoboda, Vizepräsident der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, gemeinsam mit mehreren EU-Abgeordneten aufgelegt hat. Darauf weist die SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament hin.
Eine schriftliche Erklärung ist ein Text mit einem Umfang von höchstens 200 Wörtern, der im Eingang der Plenarsäle des Parlaments in Straßburg und Brüssel ausgehängt ist. Nach Artikel 123 der Geschäftsordnung gilt eine schriftliche Erklärung als vom Parlament angenommen, wenn sie nach drei Monaten von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Europäischen Parlaments unterzeichnet wurde. Die Erklärung zur Religionsfreiheit liegt noch bis zum 10. März 2011 zur Unterschrift auf. Die Erklärung im Wortlaut:
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die EU-Charta der Grundrechte
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 16. November 2009 zur Religions- oder Glaubensfreiheit,
– unter Hinweis auf Artikel 17 des AEUV,
– gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Förderung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten Grundprinzipien der EU sind,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Eintreten für die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wiederholt deutlich gemacht und betont hat, dass es überall in der Welt Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten zu garantieren,
C. in der Erwägung, dass jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat; in der Erwägung, dass dieses Recht die Freiheiten einschließt, zu einer anderen Religion überzutreten und öffentlich oder privat seine Religion durch Gottesdienste, Riten, Bräuche und Unterricht zu bekennen.
1. zeigt sich besorgt darüber, dass die Angriffe auf Religionsgemeinschaften weltweit zunehmen, und verurteilt Gewalt und Diskriminierung aufgrund der Religion;
2. fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, das Thema der Religionsfreiheit in die europäische Außenpolitik einzubinden und in Abkommen mit Drittländern eine verbindliche Klausel zur Achtung der Religionsfreiheit aufzunehmen;
3. ersucht die Ausschüsse und Delegationen des Europäischen Parlaments, das Thema der Religionsfreiheit in ihre Tätigkeiten aufzunehmen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner zu übermitteln.
Erhält die schriftliche Erklärung die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments, so wird sie dem Präsidenten übermittelt, der dies im Plenum mitteilt.