Menschenrechtsbeauftragter fordert Ende der staatlichen Verfolgung der Bahá'í in Iran

Markus Löning ist Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Foto: markus-löning.de

Zu den Urteilen gegen sieben Bahá’í, die wegen ihres Engagements für das Bahá’í Institute for Higher Education (BIHE) vor wenigen Tagen von einem Revolutionsgericht in Teheran zu vier bzw- fünfjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, erklärte heute der Menschenrechts- beauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Markus Löning:

Ich höre mit Bestürzung, dass sieben Vertreter der Bahá’í zu Haftstrafen zwischen vier und fünf Jahren verurteilt wurden.

Ich fordere die iranische Regierung erneut auf, Religionsfreiheit zu gewähren, zu der sie sich völkerrechtlich verpflichtet hat. Auch die Menschenrechte von Minderheiten müssen geachtet und geschützt werden. Angeklagte müssen ein Recht auf einen transparenten Prozess nach rechtsstaatlichen Prinzipien haben.

In seiner Mitteilung teilt das Auswärtige Amt folgende Hintergrundinformationen mit:

Offenbar wurde den sieben Verurteilten der Zusammenschluss zu einer staatsgefährdenden Gruppierung vorgeworfen. Bei dieser „Gruppierung“ handelt es sich jedoch um eine Fernuniversität, die vor vielen Jahren gegründet wurde, um den sonst vom Studium ausgeschlossenen Bahá’í-Gläubigen eine höhere Bildung zu ermöglichen. Eine Prozessbeobachtung wurde der EU seitens der iranischen Behörden nicht gestattet.
Bereits im August 2010 waren sieben führende Bahá’í zu jeweils 20 Jahren Haft wegen angeblicher Spionage und Kollaboration mit Israel verurteilt worden. Auch hier war den EU-Botschaften in Teheran die Prozessbeobachtung trotz intensiver Bemühungen verwehrt worden.

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