Neuerliche Angriffe gegen Bahá’í in verschiedenen Städten des Irans sowie weitere Einzelheiten zu den Urteilen gegen sieben Bahá’í-Dozenten und Mitarbeiter des Bahá’í Institute for Higher Education (BIHE) zeigen einmal mehr die unverhohlene religiöse Diskriminierung im Iran.
Wie die Internationale Bahá’í-Gemeinde erfuhr, wurden bei Übergriffen auf sechzehn Haushalte in der Stadt Rasht drei Frauen unter dem Vorwurf verhaftet, gegen die nationale Sicherheit des Landes gehandelt zu haben. In Semnan wurden zehn Läden von den Behörden geschlossen und zwei Geschäftslizenzen entzogen. In Sanandaj wurde versucht, Bahá’í dazu zubringen, nicht an den so genannten 19-Tage-Festen teilzunehmen.
„Diese neuerlichen Ereignisse erwecken den Anschein, zentral gesteuert worden zu sein“, meint Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde am Sitz der Vereinten Nationen in Genf. „Sie widersprechen den Aussagen, die wir oft von iranischen Behörden hören, wonach die Bahá’í die gleichen Rechte wie andere haben und Aktivitäten aufgrund persönlicher Überzeugungen und Gemeindeaktivitäten erlaubt seien.“
Mehr als einhundert Bahá’í sind derzeit in iranischen Gefängnissen. Zu ihnen zählen die sieben Mitglieder der iranischen Bahá’í-Führung, die aufgrund erfundener Anklagen zwanzigjährige Haftstrafen verbüßen. Außerdem warten mehr als 300 weitere Bahá’í entweder auf ihre Verhandlung oder auf die Aufforderung, ihre Haftstrafe anzutreten. Sie wurden zuvor verhaftet und dann gegen Kaution freigelassen. Die Kautionssummen – oft in Form von Immobilienbesitz oder Geschäftslizenzen – sind exorbitant. Berufsverbote tragen ein Übriges dazu bei, den Bahá’í die wirtschaftliche und soziale Lebensgrundlage zu entziehen. In den letzten Monaten wurden überdies Hunderte von Häusern von Bahá’í durchsucht und persönliche Habseligkeiten, darunter Bücher, Rechner, Mobiltelefone oder Fotos beschlagnahmt.
Die Internationale Bahá’í-Gemeinde erfuhr unterdessen auch weitere Einzelheiten über die Verhandlung gegen die sieben Dozenten, die in dem Bildungsnetzwerk der Bahá’í, bekannt als Baha’i Institute for Higher Education (BIHE), unterrichteten oder assistierten. Mitte Oktober wurden sie an zwei Tagen in Handschellen und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Im Beisein ihrer Anwälte wurden ihnen Urteil und Strafmaß mündlich mitgeteilt.
„Weder die Angeklagten noch ihre Anwälte haben eine schriftliche Kopie des Urteils zu sehen bekommen“, sagt Diane Alai. „Wir wissen jedoch durch Mitschriften einiger Anwesender, dass die sieben Iraner der ‘Mitgliedschaft in der abweichlerischen Bahá’í-Sekte’ für schuldig befunden wurden. Sie hätten das Ziel gehabt, ‘gegen die nationale Sicherheit vorzugehen, um die Ziele der abweichlerischen Sekte und ausländischer Organisationen zu födern’“, hieß es. Die Urteile bewerten die Aktivitäten der Angeklagten für BIHE als Verbrechen und als Beweis für ihr angebliches Ziel, den Staat zu untergraben. Vahid Mahmoudi und Kamran Mortezaie erhielten jeweils fünf Jahre Haft, während Mahmoud Badavam, Nooshin Khadem, Farhad Sedghi, Riaz Sobhani und Ramin Zibaie zu einer jeweils vierjährigen Haftstrafe verurteilt wurden.
„Die Behörden wissen sehr wohl, dass die Anklagen frei erfunden sind”, meint Diane Alai. „Das Verbot, ausländische Diplomaten zum Prozess zuzulassen, die Weigerung des Gerichts, das Urteil in schriftlicher Form vorzulegen, all dies zeigt, wie ungerechtfertigt die Behauptungen und das Vorgehen der Regierung sind. Sie demonstrieren nur das, was dem Fall zugrunde liegt: unverhohlene religiöse Diskriminierung.“