Vortrag in Langen: Aktuelle Situation der Frauen im Iran

In einer Kooperationsveranstaltung von Schüler- und Familienzentrum, Frauenbüro der Stadt Langen sowie der Bahá’í-Gemeinde beleuchtet Dr. Hale Enayati am 25. November die Stellung der Frauen im iranischen Recht und beschreibt die Bemühungen der vielen Iranerinnen und Iraner eine gleichberechtigte Gesellschaft aufzubauen. Die Stadt Langen schreibt zur Veranstaltung auf ihrer Webseite:

„Sie können mich töten, sobald es ihnen beliebt, aber es wird ihnen nicht gelingen, die Emanzipation der Frauen aufzuhalten.“ Dies waren Táhirihs prophetische Worte im Jahre 1852, die seither in vielen Weltteilen Wirklichkeit geworden sind: der Prozess hin zur Gleichberechtigung der Geschlechter ist vielerorts schon weit fortgeschritten. In ihrem Geburtsland jedoch geben sich auch die heutigen Machthaber immer noch große Mühe, den Fortschritt der Frauen systematisch zu unterdrücken. Und dies obwohl die Forderungen der Frauen von heute dort nicht einmal so weitgehen, wie die von Táhirih damals. Im Iran sind die Frauen immer noch Menschen zweiter Klasse: Die Ehe mit mehreren Frauen ist den Männern unter bestimmten Bedingungen gestattet. Daneben kann der Mann eine Reihe von Zeitehen (§ 1075I IZGB) eingehen. Der Mann hat das Recht, den Wohnort seiner Gattin zu bestimmen (§ 1114 IZGB). Die Frau bedarf der Erlaubnis des Mannes bei einer Auslandsreise. Der Mann hat unter Umständen das Recht seiner Ehefrau die Berufstätigkeit zu verbieten (§ 1117 IZGB). Männer können ohne Angabe von Gründen eine Scheidung beantragen, Frauen aber nur bei Vorliegen bestimmter Gründe, die im Ehevertrag vereinbart wurden (§§ 1119ff IZGB). Selbst bei der Personensorge für die Kinder macht die gesetzliche Benachteiligung der Frauen keinen Halt. Auch die straf- und öffentlichrechtlichen Vorschriften beinhalten eine Vielzahl von Regelungen, die Frauen direkt oder indirekt diskriminieren. Trotz der vielen Einschränkungen verfügen iranische Frauen über ein Selbstbewusstsein, dass sie nicht nur dahin geführt hat, zwei Drittel der Studenten zu stellen, sondern auch eine beeindruckende Frauenbewegung in Gang zu setzen.

Dr. iur. Hale Enayati, Jahrgang 1977, verheiratet, drei Kinder, ist Rechtsanwältin. Sie promovierte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zum Thema „Die Garantie der individuellen Religionsfreiheit im Völkerrecht unter besonderer Berücksichtigung der Stellung der Bahá’í“. Veranstaltungsort ist das Schüler- und Familienzentrum, Hans-Kreiling-Allee 15 a, in Langen. Beginn ist um 20.00 Uhr.

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