Vereinte Nationen verurteilen die Menschenrechtsverletzungen im Iran

Der Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York. Hier wurde die iranische Regierung am Montag mit einem deutlichen Abstimmungsergebnis im Dritten Ausschuss wegen ihrer Menschenrechts-verletzungen verurteilt. Für Dezember erwarten Beobachter eine aber-malige Verurteilung durch die UN-Generalversammlung. UN Photo/Mark Garten

Der Dritte Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 21. November in New York die iranische Regierung abermals wegen schweren Menschenrechtsverletzungen verurteilt. In einer von der Regierung Kanadas eingebrachten und von 42 weiteren Staaten, darunter Deutschland, unterstützten Resolution wird der iranischen Regierung „ernsthaft anhaltende und zahlreiche Menschenrechtsverletzungen“ vorgeworfen. Die Resolution wurde mit 86 Stimmen gegen 32 gebilligt, im Jahr zuvor hatten sich noch 44 Staaten auf die Seite der iranischen Regierung gestellt. Die Zahl der Gegenstimmen verringerte sich damit um zwölf.
Auf sechs Seiten wird der iranischen Regierung ein ganzer Katalog von Menschenrechtsvergehen vorgehalten, darunter ein „dramatischer Zuwachs“ an Hinrichtungen, Folter, ein systematisches Vorgehen gegen Menschenrechtsverteidiger, umfassende Gewalt gegen Frauen und eine andauernde Diskriminierung von Minderheiten, darunter Anhänger der Bahá’í-Religion.
„Mit ihrer langen und detailreichen Liste von Verbrechen gegen einfache Bürger hat die diesjährige Resolution das Handeln der iranischen Behörden mit den deutlichsten Worten verurteilt, die wir so zuvor noch nicht gehört haben“, kommentierte Bani Dugal die Resolution gegenüber den Bahá’í World News Service. Frau Dugal ist Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde am Sitz der Vereinten Nationen in New York. „Das Ergebnis lässt keinen Zweifel darüber, was die Weltgemeinschaft von den unerbittlichen Bemühungen des Irans hält, praktisch jedes Menschenrecht zu verletzen.“
Die Liste enthält sechzehn Themenbereiche, die von Folter, einer verstärkten Anwendung der Todesstrafe über die „systematische und schwerwiegende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit“ bis zu „schwerwiegenden Einschränkungen und Beschränkungen des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ reichen. Sie erwähnt auch zum ersten Mal die Besorgnis über die „unrechtmäßigen Eingriffe“ in die Privatsphäre durch staatliche Überwachung der Post, E-Mails und Telefone.
Irans anhaltendes Versagen bei der Wahrung rechtstaatlicher Strafverfahren wird ebenfalls hervorgehoben. Dazu gehören „die systematische und willkürliche Anwendung längerer Isolationshaft, der fehlende Zugang von Häftlingen zu einer rechtlichen Vertretung ihrer Wahl, die Weigerung, Häftlingen Kautionszahlungen einzuräumen, sowie die schlechten Haftbedingungen, darunter die erhebliche Überbelegung und das schlechte Niveau der Sanitäreinrichtungen, sowie die anhaltenden Berichte der Häftlinge, die Folter und Vergewaltigungen sowie andere Formen sexueller Gewalt ausgesetzt sind“.
Die anhaltenden Verstöße gegen und die Diskriminierung von ethnischen und religiösen Minderheiten sind ein weiterer Grund zur Besorgnis, insbesondere die Probleme derAraber, Aserbaidschaner, Belutschen und Kurden, sowie die Diskriminierung von Christen, Juden, Sufis, sunnitische Muslime und Zoroastrier. „Vermehrte Angriffe auf Bahá’í und ihre Verteidiger, darunter in staatlich geförderten Medien“, werden ebenso berichtet wie „eine deutliche Steigerung der Anzahl festgenommener und inhaftierter Bahá’í, darunter die gezielten Angriffe auf die Bahá’í-Bildungseinrichtung, die Wiedereinsetzung der zwanzigjährigen Haftstrafen gegen sieben führende Vertreter der Bahá’í, die auf ein zutiefst fehlerhaftes Gerichtsverfahren folgten, sowie erneuerte Maßnahmen, um die Beschäftigung von Bahá’í im öffentlichen und privaten Sektor zu verhindern“.

Die Resolution ruft den Iran dazu auf, „die Diskriminierung und die Ausgrenzung von Frauen und Angehörigen bestimmter Gruppen, darunter die Angehörigen der Bahá’í-Religion, vom Zugang zu höherer Bildung zu beseitigen sowie die Kriminalisierung der Bemühungen um eine Hochschulausbildung für die Bahá’í-Jugend, die keinen Zugang zu iranischen Universitäten haben, zu unterbinden“. Die Regierung muss ebenso mit den Vereinten Nationen und ihren Beauftragten bei den Bemühungen, die Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen, kooperieren.“Diese Resolution ist ein starkes Zeugnis über die Ausmaße des Belagerungszustands, unter dem alle Iraner – nicht nur ein paar Minderheiten oder Dissidenten – leben müssen, wo Schikanen, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und die Androhung des Todes zu den täglichen Sorgen gehören“, so Bani Dugal.
Die sechsseitige Resolution kann im englischen Original hier abgerufen werden.
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