Behörden entziehen Bahá’í in Kerman ihre Geschäftslizenzen

Die systematische Strategie der iranischen Regierung, die Bahá’í in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben, lässt nicht nach. Nach Angaben der Internationalen Bahá’í-Gemeinde begannen die Behörden in der Stadt Kerman im Süden des Iran eine neue Kampagne. Die Behörden weigern sich, Geschäftslizenzen zu verlängern. Auch werden Lizenzen eingezogen, erklärte Bani Dugal, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in New York.

Behörden in der Stadt Kerman im Süden des Iran begannen mit einer neuen Kampagne gegen die Bahá'í. Sie weigern sich, Geschäftslizenzen zu verlängern. Auch werden Lizenzen eingezogen. Damit soll die Entwicklung der Bahá'í-Gemeinde blockiert werden, wie es in einem Regierungsmemorandum heißt. Die Bahá'í treibt es in den wirtschaftlichen Ruin. Grafik: BWNS

Von dem Entzug der Geschäftslizenzen sind viele Berufszweige betroffen: Computerläden und Reparaturgeschäfte, Immobilienmakler und Edelmetallhändler, aber auch Lebensmittelhändler und Gesundheits- und Kosmetikdienstleister. Sie dürften keine größere Anzahl an Geschäften in der gleichen Straße führen, hieß es aus dem Ordnungsamt der Stadt. „Die Behörde zog sogar Lizenzen von Geschäftspartnern ein, die selbst überhaupt keine Mitglieder der Bahá’í-Gemeinde sind“, sagte Dugal.
Seit der Islamischen Revolution 1979 verloren Tausende Bahá’í ihre Arbeitsplätze und damit ihren Lebensunterhalt. 1993 veröffentlichten die Vereinten Nationen ein Memorandum der iranischen Regierung – unterschrieben vom Obersten Führer des Landes – mit dem Plan, die „Entwicklung der Bahá’í-Gemeinde zu blockieren“. Die Regierung unternimmt große Anstrengungen, um diese Politik umzusetzen, meinte Bani Dugal in New York. „Uns liegen Berichte von mindestens 60 Vorfällen in den letzten fünf Jahren vor, in denen die wirtschaftliche Entwicklung der Bahá’í behindert wurde.“ Zu den Vorfällen zählen:

– Zwischen dem 2. und 12. Januar 2012 wurden mehr als 70 Prozent der im Besitz von Bahá’í befindlichen Geschäfte in Sari und Ghaemshahr, Provinz Mazandaran, und eine Reihe von Geschäften in Gorgan und Gonbad, Provinz Golestan, durchsucht. Damit wurden Vorwände geschaffen, um die Bahá’í einzuschüchtern oder zu verhaften. Die Beamten durchsuchten selbst Häuser von Bahá’í, die ihr Geschäft bereits zwei Jahre zuvor aufgegeben hatten und nun von zu Hause arbeiteten.
– Im Juli 2011 erhielt der Inhaber eines Ladens in Abadan von der Gewerkschaft für den Vertrieb und die Herstellung von Schmuck, Uhren und Brillen die Aufforderung, innerhalb von 24 Stunden seine Geschäftslizenz abzugeben und sein Eigentum zu verkaufen.
– Im Juni 2011 wurde ein Optikerladen unter dem Vorwand versiegelt, die Lizenz sei an einem neuen Standort übertragen worden. Der Leiter des Ordnungsamts deutete an, er habe seine Anweisung von höherer Stelle erhalten. Der Laden war bereits im Dezember 2004 mit vier weiteren im Besitz von Bahá’í befindlichen Läden in Nazarabad geschlossen worden. Nach einem Rechtsstreit hatte der Besitzer seinen Laden an einem neuen Standort eröffnen können, der nun ebenfalls für illegal erklärt wurde.
– Nach einer Welle von Brandanschlägen auf Geschäfte von Bahá’í in Rafsanjan erhielten etwa 20 Geschäfts- und Wohnhäuser Drohbriefe mit der Aufforderung, „keinen Kontakt oder Freundschaft mit Muslimen zu pflegen“ und „keine muslimischen Auszubildende einzustellen“.
– Anfang 2009 verabschiedete der Gewerkschaftsverband ein Gesetz, nach dem kein Bahá’í eine Geschäftslizenz erhalten dürfe. Kurz danach wurden im Besitz von Bahá’í befindliche Geschäfte und Läden versiegelt oder geschlossen.
– In einem weiteren Fall von wirtschaftlicher Benachteiligung forderte ein kürzlich entlassener Bahá’í seine vom Lohn einbehaltenen Einzahlungen in die Sozialversicherung zurück. Er erhielt die Mitteilung, dass diese Bitte gegenstandslos sei, da der Grund für seine Entlassung seine Mitgliedschaft in der „abweichlerischen Bahá’í-Sekte“ gewesen sei. In dem Schreiben hieß es, dass er und weitere 14 Bahá’í aus dem Grund entlassen worden seien, dass sie erst gar nicht hätten beschäftigt werden dürfen und dass ihre Ansprüche deshalb unberechtigt seien.

„Nach internationalem Recht hat jede Person das Recht, seinen Arbeitsplatz frei zu wählen und sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen, ohne Diskriminierung“, erinnerte Bani Dugal. „Letzten Monat stimmte die Internationale Staatengemeinschaft bei den Vereinten Nationen mit überwältigender Mehrheit dafür, den Iran für seine anhaltenden und wiederholenden Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen. Es ist an der Zeit, dass der Iran einsieht, dass er seine Bürger nicht mehr unterdrücken kann, ohne dass es jemand bemerkt.“

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