Zivilgesellschaft fordert vom UN-Menschenrechtsrat die Verlängerung des Ländermandats

Am 16. März 2012 verschickte die Menschenrechtsorganisation United4Iran zusammen mit zwanzig weiteren Nicht-Regierungsorganisationen aus aller Welt einen Brief an die Mitgliedsstaaten des UN-Menschenrechtsrates. Sie fordern darin, das Mandat des UN-Sonderberichterstatters zur Menschenrechtssituation im Iran zu verlängern. Am 20. oder 21. März werden die 47 Mitglieder des Menschenrechtsrates in Genf über die Verlängerung des Mandats abstimmen.
In dem Brief betonen die Organisationen, wie wichtig das Mandat für Iranerinnen und Iraner ist. Dadurch wird ihnen ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie mit dem internationalen Menschenrechtsschutzsystem zusammenarbeiten können. Auch kann Druck auf die iranische Regierung ausgeübt werden, sich an seine Staatenpflichten zu halten. Die internationale Gemeinschaft erhält überdies die Möglichkeit, die Situation im Land zu beobachten.
Der Sonderberichterstatter zur Menschenrechtssituation im Iran, Dr. Ahmed Shaheed, veröffentlichte am 7. März seinen zweiten Bericht an den Menschenrechtsrat, in dem er detailliert auf „hervorstechende Muster von Menschenrechtsverletzungen” durch die iranische Regierung eingeht. Er habe nicht die Erlaubnis erhalten, den Iran zu besuchen und die Regierung weigere sich, mit dem UN-Menschenrechtsrat und seinen Mechanismen zu kooperieren. Und dies obwohl sie 2002 eine ständige Einladung für die Sonderverfahren des Menschenrechtsrates zugestimmt habe.
Der Bericht des Sonderberichterstatters beruft sich auf Aussagen von mehr als 100 Opfern und ihren Familien und weiteren Informationen aus zuverlässigen Quellen. Die Organisationen schreiben dazu in ihrem Brief: „Der Bericht beweist die Tatsache, dass der Sonderberichterstatter sein Mandat erfüllt hat und weiterhin erfüllen wird, indem er mit Opfern und Bürgern der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet, auch wenn die iranische Regierung ihm nicht erlaubt, das Land zu besuchen.“ Laut den Unterzeichnern des Briefes „ist die iranische Regierung trotz ihrer Weigerung, mit dem Mandat zu kooperieren, sehr empfindlich in Bezug auf Beobachtung und Kritik. Der oberste Richter des Landes, Ayatollah Sadegh Larijani, bezeichnete den Bericht zwar als ‘voller Lügen’, seine Regierung steuerte jedoch vor der Veröffentlichung des Berichtes keinen Kommentar oder inhaltlichen Informationen bei. Seither hat der Iran verzweifelt versucht, das Bild einer Zusammenarbeit und Beachtung der UN-Agenturen und Menschenrechtsinstrumente zu zeichnen.“
Die Organisationen aus der Zivilgesellschaft bemängeln, dass sich die Menschenrechtssituation trotz der Bemühungen, Kooperation an den Tag zu legen, nicht wirklich verbessert hat. „Es ist dagegen noch immer Realität, dass der Iran sich Mühe gibt, Verbesserungen der Menschenrechtssituation zu demonstrieren, während dies nicht dazu geführt hat, der weiterhin beklagenswerten Menschenrechtssituation Abhilfe zu schaffen. Seit der Einrichtung des Ländermandats gibt es ständig neue Resolutionen, Berichte und Beobachtungen durch UN-Agenturen in Bezug auf die Rechtskrise im Iran.”
Die Gruppe beendet den Brief mit den Worten: ”Wir glauben, dass die Verlängerung des Ländermandats für Iran entscheidend ist, um es Iranern zu ermöglichen, mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, Druck auf die iranische Regierung auszuüben, seinen internationalen Staatenpflichten nachzukommen und internationalen Rechtsorganisationen und –mechanismen zu erlauben, die Rechtssituation im Land zu beobachten.“
Neben United for Iran, gehören auch das African Center for Human Rights and Democracy, Amnesty International, das Asian Forum for Human Rights and Development, die Internationale Bahá’í-Gemeinde, die Commonwealth Human Rights Initiative, Conectas Direitos Humanos, Cairo Institute for Human Rights Studies, Human Rights Watch, International Campaign for Human Rights in Iran, International Federation for Human Rights, International Service for Human Rights, Iranian League for the Defence of Human Rights und Reporter ohne Grenzen zu den Unterzeichnern.
Der offene Brief an die 47 Mitgliedsstaaten des UN-Menschenrechtsrates kann hier eingesehen werden.

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