Weltweite Aktion setzt sich für Freilassung der Bahá'í-Führung ein

Foto: vierC print+mediafabrik

Der 1. April 2012 markiert den 10.000. Tag, an dem die sieben Führungsmitglieder der iranischen Bahá‘í-Gemeinde unschuldig in Haft sind. An diesem Sonntag wird in zehn Ländern der Aufruf verbreitet „Freiheit für die 7 Bahá’í. Gefangene aus Gewissensgründen im Iran“. In Berlin fahren am Sonntag Menschenrechtsaktivisten mit mobilen Plakatwänden und Fahrrädern durch das Regierungsviertel.
Serkan Tören MdB

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Pate einer der Gefangenen, Serkan Tören, schließt sich dem Appell nach Freilassung von Fariba Kamalabadi und ihren Kollegen Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm an:

„Fariba Kamalabadi ist eine mutige Kämpferin, die sich für ihren Glauben einsetzt. Die Inhaftierung von Frau Kamalbadi ist zutiefst inhuman. Ich fordere die iranische Regierung erneut auf, der Glaubensgemeinschaft der Bahá´í Religionsfreiheit zu gewähren, zu der sich der Iran völkerrechtlich verpflichtet hat. Ich fordere die internationale Gemeinschaft auf, weiterhin Druck auf den Iran auszuüben, damit es seiner internationalen Verpflichtungen nachkommt.“

In einer von der Menschenrechtsorganisation United4Iran koordinierten Initiative werden mobile Plakatwände mit Bildern der Bahá’í-Gefangenen auch in den Niederlanden, Südafrika, den USA, Großbritannien, Australien, Brasilien, Frankreich und Neuseeland gezeigt. Im indischen Neu-Delhi wollen die Organisatoren mit Plakatwänden vom Lotus-Tempel der Bahá’í bis zum hinduistischen ISKCON-Tempel marschieren. Firuzeh Mahmoudi, Geschäftsführerin und Begründerin von United4Iran:

„Wir hoffen, dass diese Aktion weltweite Aufmerksamkeit auf das Leid der iranischen Bahá‘í-Führungsriege lenkt und uns auch an all die anderen Gefangene aus Gewissensgründen erinnert, die weiterhin hinter Gittern sind und unsere unerschütterliche Unterstützung brauchen. Diejenigen von uns, die die Möglichkeit haben, zu sprechen, müssen zur Stimme derjenigen werden, die zum Schweigen gebracht wurden. Es ist wichtig, dass wir uns weiterhin gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten im Iran einsetzen, die noch immer willkürlich verhaftet, verfolgt und ungerecht bestraft werden.”

Die Aktion schließt auch andere Gefangene aus Gewissensgründen ein: Das große Bild der Bahá’í-Gefangenen auf den mobilen Plakatwänden setzt sich aus kleineren Bildern von Hunderten von Menschen zusammen, die derzeit in iranischen Gefängnissen sitzen, darunter Journalisten, Anwälte, Gewerkschaftler, Studenten und Frauenrechtlerinnen, religiöse Persönlichkeiten und Oppositionsführer.
Zum Hintergrund:
Vor ihrer Verhaftung im Jahre 2008 waren Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm Mitglieder einer informellen Koordinierungsgruppe, die sich um die notwendigsten Belange der über 300.000 Mitglieder zählenden iranischen Bahá’í-Gemeinde kümmerte. Die Bahá’í repräsentieren die größte religiöse Minderheit des Landes, der es jedoch seit 1983 verboten ist, sich in demokratisch gewählten Gremien zu konstituieren. Seitdem hatte ein informelles Gremium, deren Mitglieder die Verurteilten waren, ein Teil der Aufgaben übernommen, ehe auch dieses im Zuge der Verhaftungen aufgelöst werden musste.

(stehend v.l.n.r.) Fariba Kamalabadi, Vahid Tizfahm, Jamaloddin Khanjani, Afif Naemi, Mahvash Sabet; (sitzend v.l.n.r.) Behrouz Tavakkoli, Saeid Rezaie

Der Prozess gegen die sieben Bahá’í bestand aus sechs kurzen Vorladungen vor Gericht. Die erste fand am 12. Januar 2010 statt, nachdem die Bahá’í bereits zwanzig Monate ohne Anklage inhaftiert waren und kaum eine Stunde mit ihrem Rechtsbeistand verbringen durften. Der Prozess endete am 14. Juni 2010. Im August wurden die Urteile bekannt gegeben: jeder der sieben Bahá’í wurde zu 20 Jahren Haft verturteilt. Die Anklagen lauteten unter anderem auf Spionage, Propagandaaktivitäten gegen die islamische Republik Iran und Errichtung einer illegalen Organisation. Die Bahá’í wiesen alle Anklagepunkte kategorisch von sich.
Die fünf Männer verbüßen ihre Haftstrafe im Gohardasht-Gefängnis, etwa 50 Kilometer westlich von Teheran. Die beiden Frauen sind nach einem längeren Aufenthalt in Gohardasht und einem kurzen Aufenthalt unter menschenunwürdigen Bedingungen im Qarchak-Gefängnis inzwischen im Evin-Gefängnis inhaftiert.

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