Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte erinnerte heute daran, dass am kommenden 1. April die sieben Mitglieder des Führungsgremiums von Irans größter religiöser Minderheit, der Bahá’í, zusammen seit 10.000 Tagen unschuldig in Haft sind. Die Gesellschaft rief außerdem zur Teilnahme an einer Appellaktion auf.
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) weist darauf hin, das an diesem Tag in zehn Ländern unter dem Motto „Freiheit für die 7 Bahá’í“ mit Aktionen und Veranstaltung auf die Verfolgung der rund 300.000 Bahá’í in der Islamischen Republik aufmerksam gemacht wird. Die Bahá’í lehnen die Scharia – das islamische Rechtssystem – ab und propagieren die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Die iranische Friedensnobelpreisträgerin Dr. Shirin Ebadi, die die Mitglieder des informellen Führungsgremiums seit deren Verhaftung im Jahr 2008 anwaltlich vertritt, erläuterte gegenüber der IGFM, dass die Leiterin des Gremiums und die übrigen sechs Mitglieder völlig willkürlich gefangen gehalten würden. „In einem rechtsstaatlichen Verfahren würden diese Menschen sofort frei kommen“, betonte Shirin Ebadi.
Die IGFM fordert dazu auf, selbst aktiv zu werden und an einer Appellaktion für die Gefangenen teilzunehmen, die unter www.menschenrechte.de zur Verfügung stehen [bzw. hier]. Zahlreiche Politiker gingen als „politische Paten“ mit gutem Beispiel voran. Die IGFM hat bisher 67 Politiker gewinnen können, die sich mit ihrem politischen Gewicht für iranische Gewissensgefangene einzusetzen. Der FDP-Bundestagsabgeordneter Serkan Tören und Josef Wiedenholzer, Europaabgeordneter der österreichischen SPÖ, übernahmen 2012 politische Patenschaften für die Bahá’í-Führungsmitglieder Fariba Kamalabadi und Mahvash Sabet. Ein Einsatz der nach Ansicht der IGFM in der Islamischen Republik mit großer Aufmerksamkeit wahrgenommen werde und in der Vergangenheit mehrfach maßgeblich zu Freilassungen beigetragen habe. (…)
Die Religion der Bahá’í entstand im 19. Jahrhundert auf dem Gebiet des heutigen Iran. Die klassische islamische Rechtsauffassung spricht allen nachislamischen Religionen ein Existenzrecht grundsätzlich ab. In der Islamischen Republik Iran sind die Bahá’í Opfer systematischer Diskriminierung, Verfolgung, Hetze durch staatliche Medien und Ausgrenzung von höherer Bildung. Die Behörden verboten und zerschlugen die ca. 600 Geistigen Bahá’í -Räte, die vor der islamischen Revolution im Iran existierten und sich um die Belange der Gemeinden kümmerten.