Die sieben Führungsmitglieder der iranischen Bahá’í sind seit vier Jahren in Haft

(stehend v.l.n.r.) Fariba Kamalabadi, Vahid Tizfahm, Jamaloddin Khanjani, Afif Naemi, Mahvash Sabet; (sitzend v.l.n.r.) Behrouz Tavakkoli, Saeid Rezaie

Am heutigen Montag beginnt für Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm das fünfte Jahr ihrer Inhaftierung. Geht es nach der iranischen Regierung, sollen die zwei Frauen und fünf Männer für Verbrechen, die sie nicht begangen haben, weitere sechzehn Jahre gefangen bleiben. Das Universale Haus der Gerechtigkeit richtet ein Schreiben an die iranischen Bahá’í. Ihre Verfolgung nimmt weiter zu.
Das Schicksal der sieben Bahá’í stehe für die Unterdrückung aller Iraner, die Freiheit und Fortschritt geltend machen, schrieb die höchste Körperschaft der weltweiten Bahá’í-Gemeinde am 11. Mai 2012. In seiner Botschaft an die über 300.000 Bahá’í in Iran nimmt das Universale Haus der Gerechtigkeit auch Stellung zu den zunehmenden Grausamkeiten gegen Kinder. Zu den Übergriffen zählen beispielsweise die mehrtägige Inhaftierung einer Mutter mit ihrem zweijährigen Sohn, das Schlagen und Verbrennen der Hand einer Schülerin, die nicht am islamischen Gemeinschaftsgebet teilgenommen hatte, und die gewaltsame Festnahme einer Mutter vor den Augen ihrer beiden kleinen Kinder.
„Von Schülern bis hin zu den Ältesten, von den sieben ehemaligen Führungsmitgliedern zu einfachen Dorfbewohnern – kein Bahá’í in Iran entgeht der grausamen und gezielten Verfolgung durch die iranische Regierung und ihre Beamten“, sagte Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf. Mit je 20 Jahren Haft haben die sieben Bahá’í das höchste Strafmaß für politische Gefangene erhalten, die derzeit in iranischen Gefängnissen einsitzen“, fügte die Sprecherin hinzu. „Die Haftbedingungen mit schlechtem Essen und dürftigen sanitären Anlagen sind hart und die meisten von ihnen haben ernste gesundheitliche Probleme. Keinem von ihnen wurde in den letzten vier Jahren irgendein Freigang gewährt, obwohl ein Gefangener laut iranischem Recht hierzu berechtigt ist.”
Vorurteile und Aberglaube
Das Universale Haus der Gerechtigkeit schreibt auch, dass demgegenüber Regierungen und Organisationen die Rechte der Bahá’í und anderer unterdrückter Iraner im letzten Jahr verteidigten. Zu den Unterstützern, Politikern und Regierungsmitgliedern zählen auch einige muslimische Politiker in Ost und West, Nicht-Regierungsorganisationen, Universitäten und bekannte Persönlichkeiten, die die Verfolgung der Bahá’í für unrechtmäßig erklären und ihre Beendigung fordern. Gerecht denkende Iraner, darunter auch Künstler, verteidigen ebenfalls die Rechte ihrer unterdrückten Landsleute und fordern ihre Freilassung, so das Universale Haus der Gerechtigkeit.
„Blinde Vorurteile und Aberglaube herrschen im heutigen Iran. Sie haben dem Namen und dem Ruf des Islam irreparablen Schaden zugefügt”, sagte Diane Ala’i. „Wir begrüßen und unterstützen jede Anstrengung von Menschen guten Willens im Iran und weltweit, die das Ausmaß und die Gewalttätigkeit mit welchen Menschen im Iran unterdrückt werden, verurteilen.“
Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm waren Mitglieder einer informellen Koordinierungsgruppe, die sich um die notwendigsten Belange der über 300.000 Mitglieder zählenden iranischen Bahá‘í-Gemeinde kümmerte. Die Bahá’í repräsentieren die größte religiöse Minderheit des Landes, der es jedoch seit 1983 verboten ist, sich in demokratisch gewählten Gremien zu konstituieren. Seitdem hatte ein informelles Gremium, dessen Mitglieder die Verurteilten waren, ein Teil der Aufgaben übernommen, ehe auch dieses im Zuge der Verhaftungen aufgelöst werden musste.
Schon vor der Verkündigung des Urteils im August waren Festnahme, Inhaftierung und der Prozess gegen die sieben Bahá‘í laut internationalem Recht und iranischer Verfassung unzulässig und gesetzwidrig. Die Angeklagten verbrachten fast zwei Jahre im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis, das erste Jahr ohne formale Anklage und ohne Zugang zu ihren Rechtsbeiständen. Nach ihrer Verurteilung im August 2010 wurden die sieben Bahá‘í aus dem Teheraner Evin-Gefängnis ins Gohardasht-Gefängnis nach Karaj verlegt, das etwa zwanzig Kilometer außerhalb Teherans liegt. Die beiden Frauen befinden sich mittlerweile wieder im Evin-Gefängnis.

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