EU-Parlament kritisiert die Minderheitenpolitik des Iran

Das Europäische Parlament kritisierte am Donnerstag, „dass Minderheiten im Iran weiterhin aufgrund ihres ethnischen oder religiösen Hintergrunds diskriminiert und drangsaliert werden“. Das Parlament forderte in einer Entschließung den Iran auf, „gemäß der iranischen Verfassung und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte Relegionsfreiheit zu garantieren und der Diskriminierung und Drangsalierung religiöser Minderheiten Einhalt zu gebieten“. Ausdrücklich genannt werden „nichtschiitischer Muslime, Assyrer und anderer christlicher Gruppen“ sowie die „systematischen Verfolgung der Bahai-Minderheit“.
In der Entschließung stellen die Parlamentarier fest, dass „die gegenwärtige Menschenrechtslage im Iran durch ein stetiges Muster systematischer Verletzungen von Grundrechten gekennzeichnet ist“. In der Verfassung der Islamischen Republik sei zwar offiziell die faire Behandlung ethnischer Minderheiten vorgesehen. In der Praxis würden „Mitglieder ethnischer Minderheiten wie etwa Aserbaidschaner, Araber, Kurden und Belutschen einem breiten Spektrum an Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen ausgesetzt“ seien, heißt es in dem Text. Als konkrete Fälle werden die sechs Mitglieder der Minderheit der Ahwasi-Araber benannt, die derzeit vor Gericht stehen, „nachdem sie in Verbindung mit ihren Tätigkeiten im Namen dieser Minderheit fast ein Jahr lang ohne Anklage in Haft waren“. Es gebe „begründete Befürchtungen“, „dass sie womöglich kein faires Verfahren erhalten und ihnen womöglich Folter oder sonstige Misshandlung droht“. Auch wird auf den Fall des am 5. Juni 2012  infolge unzureichender medizinischer Versorgung durch die Gefängnisbehörden zu Tode gekommenen Mohammad Mehdi Zalieh, ein iranisch-kurdischer Gefangener im Gefängnis von Rajai Shahr, genannt.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments fordern demgegenüber die iranischen Staatsorgane auf, „alle Arten von Diskriminierung gegen Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, ob sie offiziell anerkannt sind oder nicht, zu beseitigen“ und, „dass allen Angehörigen von Minderheiten ermöglicht wird, alle in der iranischen Verfassung und im Völkerrecht verankerten Rechte einschließlich der Garantien, die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt sind, zu deren Vertragsstaaten Iran gehört, wahrzunehmen.“

Diesen Artikel teilen: