Religionsfreiheit in Iran – ein düsteres Bild

Das US-Außenministerium zeichnet ein düsteres Bild vom Stand der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der Islamischen Republik Iran. Im Jahresbericht 2011 heißt es über die iranische Religionspolitik: „Das Rechtssystem begünstigt religiösen Missbrauch und Diskriminierung. Die Verfassung und andere Gesetze und Vorschriften schränken das Recht auf Religionsfreiheit stark ein.“ Ausführlich wird das Leiden der iranischen Bahá’í beschrieben. Darauf weist der Bahá’í World News Service hin.
Der jährliche US-Bericht zur internationalen Religionsfreiheit beschreibt den Zustand der Religionsfreiheit weltweit sowie die Maßnahmen der jeweiligen Regierung, durch die das Recht auf Religionsfreiheit verletzt wird. Auch die von der US-Regierung getroffenen politischen Maßnahmen zur Förderung der Religionsfreiheit in der ganzen Welt werden benannt. Der Bericht wird gemäß dem Gesetz über Religionsfreiheit aus dem Jahr 1998 jährlich erstellt.
“Die Verlautbarungen der Regierung und ihre Maßnahmen schaffen eine bedrohliche Atmosphäre für fast alle nicht-schiitischen religiösen Gruppen, insbesondere für Bahá’í und Sufi-Muslime, evangelikale Christen, Juden und schiitische Gruppen, die nicht mit der offiziellen religiösen Auffassung der Regierung übereinstimmen“, heißt es in dem Bericht, der bereits am 30. Juli von US-Außenministerin Hillary Clinton in Washington D.C. vorgestellt wurde.
Regierungskampagnen gegen Andersdenkende
„Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seinen Glauben allein oder gemeinsam mit anderen, privat oder in der Öffentlichkeit zu wechseln, seinen Glauben oder seine Religion durch Lehre, Praxis, Gottesdienst und Befolgung auszuüben“, rief Außenministern Clinton die völkerrechtlichen Verpflichtungen für Staaten in Erinnerung.
In der Islamischen Republik Iran litten im Berichtsjahr 2011 „alle religiösen Minderheiten … in unterschiedlichem Maß unter offiziell sanktionierter Diskriminierung, vor allem in den Bereichen Arbeit, Bildung und Wohnen“, heißt es in dem US-Bericht. „Bahá’í waren weiterhin vom Ausschluss und der Nichtzulassung an Universitäten betroffen.“ Von willkürlichen Verhaftungen, längere Inhaftierungen und Beschlagnahmungen von Eigentum berichteten vor allem Bahá’í und Christen, heißt es weiter. „Während des Jahres 2011 nahmen die negativen Kampagnen gegen religiöse Minderheiten – allen voran gegen die Bahá’í – im staatlichen Hörfunk und in den Zeitungen zu.“
Zunehmender Antisemitismus
Der Bericht des US-amerikanischen Außenministeriums stellt auch in vielen weiteren Ländern ernste Mängel beim Schutz der Religionsfreiheit fest, wobei der Iran und Nordkorea dem Bericht zufolge systematisch die Religionsfreiheit verletzen. Besondere Aufmerksamkeit galt in diesem Jahr dem Einfluss politischen und demografischen Wandels auf religiöse Minderheiten und der weltweiten Zunahme des Antisemitismus.
Für Iran stellt der Bericht im Einzelnen fest, dass etwa 60 Sufis im September nach Zusammenstößen mit iranischen Sicherheitskräften verhaftet worden seien. Auch Christen seien fortwährender Diskriminierung ausgesetzt. Die Regierung beschlagnahmte im letzten Jahr etwa 6.500 Bibeln. Pfarrer Youcef Nadarkhani, der wegen Apostasie zur Todesstrafe verurteilt wurde, ist nach wie vor in Haft. Zoroastrier meldeten ebenfalls Festnahmen und Verfolgung. Der Bericht erwähnt die Verhaftung des Zoroastriers Yashin Jamshidi aus Karaj im Oktober.
Die Situation der über 300.000 Anhänger zählende iranische Bahá’í-Gemeinde wird in dem Bericht besonders hervorgehoben. Unter anderem hält das US-Außenministerium fest, dass die Bahá’í sich nicht an staatlichen Universitäten einschreiben dürfen, keine Altersrente erhalten und es ihnen verboten ist, „sich offiziell zu versammeln oder Verwaltungsgremien zu haben.“
Das Leiden der Bahá’í
Der Bericht bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Bahá’í aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen verfolgt werden: „Die Regierung nahm Bahá’í willkürlich fest und klagte sie an, gegen Artikel 500 und 698 des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben, das heißt, Aktivitäten gegen den Staat und Verbreitung von Unwahrheiten unternommen zu haben.“ 95 Bahá‘í seien zum Ende des Berichtszeitraums in Haft und bei 416 Personen war Ende 2011 noch ein Gerichtsverfahren anhängig.
„Die Anklagen wurden bei Entlassung oft nicht fallengelassen, so dass die Angeklagten anscheinend Angst davor haben, jederzeit erneut verhaftet zu werden. Viele wurden erst nach Zahlung einer hohen Strafe oder nach Hinterlegung einer hohen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Manche hinterlegten die Kaution in Form von Eigentümerurkunden oder ihre Arbeitserlaubnis. Andere wurden freigelassen, nachdem jemand persönlich dafür bürgte, dass der Angeklagte vor Gericht erscheinen werde.“
„Regierungsbeamte boten Bahá’í offenbar an, sie nicht zu misshandeln, wenn sie ihrem Glauben abschwören. Die Verleugnung ihres Glaubens ist Bedingung für die Freilassung von Häftlingen“, so der Bericht. „Bahá’í-Friedhöfe wurden in mehreren Städten durch Unbekannte entweiht und die Regierung machte keine Anstalten, die Schuldigen zu finden oder zu bestrafen”, heißt es weiter. Bahá’í und ihr Eigentum seien auch Ziele von Brandstiftung gewesen. „In allen Fällen hieß es, die Polizei könne nichts tun, um die Brandstifter zu ermitteln.“ Zunehmend werden Bahá’í auch persönlich durch Drohbriefe, CDs, SMS und Publikationen schikaniert.

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