Reaktionen auf Freilassung Youcef Naderkhanis

Pastor Youcef Naderkhani vor seiner Inhaftierung zusammen mit seiner Frau und den beiden Kindern. Foto: Christian Solidarity Worldwide

 
Mit Erleichterung ist in Deutschland die Freilassung des evangelikalen Pastors Youcef Nadarkhani aus iranischer Haft aufgenommen worden. Bei aller Freude schauen seine Unterstützer  jedoch auch auf die fortdauernden Verfolgungen und Diskriminierungen religiöser Minderheiten in der Islamischen Republik Iran.
Der am 22. September 2010 wegen Apostasie zum Tode durch den Strang verurteilte iranische Konvertitenpastor wurde am 8. September 2012 im Rahmen eines erneuten Gerichtsverfahrens vom Vorwurf der Apostasie freigesprochen und aus der Haft entlassen. Dies berichtete die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) aus Frankfurt am Main.

Die Richter hielten den Vorwurf der Evangelisation als „staatsfeindliche Propaganda“ jedoch aufrecht und verurteilten den Pastor zu einer dreijährigen Haftstrafe. Da Nadarkhani bereits seit dem 12. Oktober 2009 gefangen gehalten wurde, sahen die Richter diese Strafe als bereits verbüßt an. … Am Samstag, den 8. September 2012, konnte Pastor Youcef Nadarkhani die Haftanstalt in Rasht als freier Mann verlassen. Dort wurde er von seiner Frau, seinen zwei Söhnen, weiteren Angehörigen und Freunden begrüßt.

Anlässlich der Freilassung erklärte der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen), dass jede Art von Verfolgung aufgrund des Glaubens „eine Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit“ sei. „Dieses Menschenrecht ist in der iranischen Verfassung garantiert. Es bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, seine Religion zu wechseln und seine Überzeugung allein oder in der Gemeinschaft auszuüben.“ Tom Koenigs, der im Januar dieses Jahres persönlich in den Iran reiste, um sich für die Freilassung Naderkhanis sowie für die des iranischen Menschenrechtsanwalts Abdolfattah Soltani einzusetzen, lenkt den Blick nun auf den Fall des Anwalts, der in der Vergangenheit mit großem Mut auch die zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilten Bahá’í-Führungsmitglieder betreute:

 Wir hoffen sehr, dass nun auch der international anerkannte Menschenrechtsverteidiger Abdolfattah Soltani freigelassen wird. Vor genau einem Jahr wurde er verhaftet und unter anderem wegen der Annahme des Nürnberger Menschenrechtspreises zu 18 Jahren Haft und 20 Jahren Berufsverbot verurteilt. Als Menschenrechtsverteidiger leistet Abdolfattah Soltani einen unschätzbaren Beitrag für Menschenrechte im Iran. Er verdient unsere Solidarität und uneingeschränkte Unterstützung für seinen Mut und Kampf für Demokratie und Menschenrechte. Er zahlt einen hohen persönlichen Preis für seine Überzeugungen. Das iranische Regime allein ist für das politische Urteil verantwortlich. Freiheit für Soltani.

Auch der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christoph Strässer, blickte nach der Freilassung nach vorne: „Wir appellieren an die iranischen Behörden, für die Sicherheit Nadarkhanis zu sorgen. In der Vergangenheit wurden Christen, denen Apostasie vorgeworfen wurde, bedroht und verfolgt“, ermahnte er die iranische Regierung vor dem Hintergrund der andauerenden strukturellen Verfolgungen religiöser Minderheiten in Iran. Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, sagte dazu:

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit jedes Einzelnen gehört zu den persönlichsten und wichtigsten Menschenrechten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Weltgemeinschaft 1948 genannt sind. Dennoch ist das Recht, den eigenen Glauben privat und öffentlich zu bekennen, in vielen Ländern der Erde nicht gewährleistet. In der islamischen Republik Iran droht bei Austritt aus dem Islam sogar die Todesstrafe. … Der Fall von Pastor Youcef Nadarkhani steht daher stellvertretend für die Not bedrängter und verfolgter Christen im Iran und anderen Ländern.

Bereits im Oktober 2011 hatte sich die Internationale Bahá’í-Gemeinde den Forderung aus Deutschland und der Welt angeschlossen, Youcef Naderkhani freizulassen. „Dass ein Gericht jemanden mit muslimischer Herkunft verurteilt, der sich aus freien Stücken entschieden hat, Christ zu werden, ist ein weiteres Beispiel für die Brutalität, mit der die iranischen Behörden gegen ihr eigenes Volk vorgehen“, hieß es in einer Stellungnahme.

Welche weltliche Regierung kann sich vernünftigerweise anmaßen, dass es die Macht hat, das Recht auf Glaubensfreiheit einzuschränken? Glaube ist nicht etwas, das weggenommen oder verhandelt werden kann; es ist eine Frage der Überzeugung, des Herzens, des Verstandes und der Seele, außerhalb des Einflussbereichs von staatlicher Kontrolle. Die Bahá’í-Gemeinde kann die schwierigen Bedingungen sehr gut nachvollziehen, denen Minderheiten im heutigen Iran ausgesetzt sind. Jetzt ist es offenkundig, dass auch diejenigen Minderheiten, die nominell vom Staat anerkannt sind, der Mehrheit genauso untergeordnet sind wie diejenigen, die keine Rechte haben.  …
Alle Verlautbarungen der Repräsentanten des Landes auf internationaler Ebene stehen im Widerspruch zu dem, wie sie ihr eigenes Volk zu Hause behandeln. Dennoch reisen seine Funktionäre ungehindert in andere Länder, wo sie eine Plattform erhalten, um ihre Lügen zu verbreiten und die unbarmherzige Behandlung ihrer eigenen Bürger zu leugnen, während sie der Welt gegenüber ihren angeblich guten Willen demonstrieren.
Es gibt noch viel zu tun, um die Menschen weltweit auf die Scheinheiligkeit einer Regierung aufmerksam zu machen, die ihre Bevölkerung umfassend und fortwährend unterdrückt.  Es gibt noch viel zu tun, um die Menschheit für das zu sensibilisieren, was innerhalb des Iran vor sich geht und um zu erkennen, was passieren kann, wenn wir versäumen, uns gegen staatlich gestützte Hasskampagnen zu wehren.

Diesen Artikel teilen: