Beck: Keine Menschenrechte ohne die Gewährung der Religionsfreiheit

Der Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag und menschenrechtspolitische Sprecher seiner Fraktion, Volker Beck, hat Forderungen an islamisch geprägte Staaten bekräftigt, wonach es keine Menschenrechte ohne die Gewährung der Religionsfreiheit für Anders- oder Ungläubige gebe. „Wie wir in Deutschland über die Integration des Islam in das deutsche Religionsverfassungsrecht diskutieren, so muss auch in islamischen Ländern an der Gleichstellung und dem Schutz vor Diskrimierung der religiösen Minderheiten gearbeitet werden. Es darf keinen Zwang in religiösen Angelegenheiten geben!“, erklärte er heute in einer Mitteilung.

In vielen islamischen Staaten sind fundamendale Prinzipien der Religionsfreiheit nicht gewahrt.  Der Religionswechsel, insbesondere vom Islam zu anderen Religionen, wird oft mit drakonischen Strafen bis hin zur Todesstrafe bedroht. Die Rechte islamischer Minderheiten, von Christen, Juden und Baha’i werden in den meisten islamischen Staaten nicht garantiert, das Spektrum der Sanktionen reicht von Diskriminierung wie in der Türkei bis hin zu drakonischer Verfolgung insbesondere der Baha’i im Iran.

Religionsfreiheit verlange, dass Staaten weder die religiösen Überzeugungen der Staatsführung noch der Mehrheit der Bevölkerung  zur Grundlage der staatlichen Gesetzgebung machten, erklärte Beck weiter, der mit seiner Stellungnahme ausdrücklich vorherige Aussagen des Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, unterstützte. Dieser hatte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa die islamischen Staaten zu Religionsfreiheit und einer „Kultur echter Toleranz gegenüber Christen“ aufgerufen. „Wir müssen feststellen, dass es in fast keinem der muslimischen Länder wirkliche Religionsfreiheit gibt“, zeigte sich der Erzbischof besorgt. (Foto: volkerbeck.de/Angelika Kohlmeier)

Diesen Artikel teilen: