Die UNO-Vollversammlung spricht in einer Resolution von ihrer “tiefen Sorge über ernstzunehmende, andauernde und wiederkehrende Menschenrechtsverletzungen“ im Iran. Damit zeigt die internationale Gemeinschaft, dass sie sich nicht durch bloße Versprechungen der iranischen Führung einlullen lässt.
Mit 86 zu 36 Stimmen bei 61 Enthaltungen nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York eine deutlich formulierte Resolution an, die die kürzlich erfolgten Versprechen des neuen iranischen Präsidenten, die Menschenrechte zu verbessern, zwar begrüßt, gleichzeitig jedoch Beunruhigung äußert über ungerechtfertigte Hinrichtungen, die Anwendung von Folter, die Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit und die fortwährende Diskriminierung von Frauen und ethnischen und religiösen Minderheiten, darunter die Mitglieder der iranischen Bahá’í-Gemeinde.
„Wir begrüßen die Tatsache, dass die internationale Gemeinschaft Taten statt Worte sehen will und dass die Welt durch die heutige Abstimmung klargestellt hat, dass sie vom Iran erwartet, seine neuerlichen Versprechungen wie auch seinen Verpflichtungen laut internationalem Recht nachzukommen”, sagte Bani Dugal, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in New York gestern. Der Iran habe sich noch nicht geändert. Dies gelte jedenfalls für die iranischen Bahá’í, die noch kein Nachlassen der fortwährenden und systematischen Verfolgungen, die die Regierung seit 1979 gegen sie richtet, feststellen könnten, sagte Dugal. “Wie die Auflistung der Verletzungen in dieser Resolution deutlich macht, hat der Iran auch nicht damit nachgelassen, Millionen anderer iranischer Bürger zu unterdrücken, die lediglich solche grundlegende Freiheiten genießen wollen, wie die Bürger fast aller anderen Länder es tun.”
Unter anderem heißt es in der Resolution, es bestehe “tiefe Sorge” über die anhaltende Anwendung von Folter und die hohe Zahl an Hinrichtungen, bei denen die Todesstrafe häufig ohne international anerkannte Schutzmaßnahmen ausgeführt wird.“ Die Resolution zählt auch die “weit verbreiteten und starken Einschränkungen der Rechte auf friedfertige Versammlung und freie Meinungsäußerung” auf, das „gezielte Ins-Visier-Nehmen und Drangsalieren von Menschenrechtsverteidigern” und „eine alles durchdringende Geschlechterungleichheit und Gewalt gegen Frauen.“
Mit Bezug auf Diskriminierungen gegen ethnische und religiöse Minderheiten spricht die Generalversammlung von ihrer Sorge über die Diskriminierung von “Arabern, Azeri, Balutschen, Kurden und ihre Verteidigern” wie auch von “schweren Einschränkungen und Beschränkungen des Rechts auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit“ gegen „Christen, Juden, Sufi Muslime, sunnitische Muslime und Zoroastrier sowie ihre Verteidiger“.
Die Resolution widmet auch der Situation der iranischen Bahá’í mehr als einen Abschnitt. Sie spricht von “fortwährender Verfolgung”, darunter “gezielte Übergriffe und Mord, ohne rechtmäßige Strafverfolgung der Täter, die Einschränkung des Rechts auf höhere Bildung auf Basis der Religion, die weiter andauernde Inhaftierung der Führungsgruppe der iranischen Bahá’í-Gemeinde, das Schließen von im Besitz von Bahá’í befindlichen Geschäften und das de facto Kriminalisieren der Mitgliedschaft im Bahá’í-Glauben.“ Nach Aussagen von Bani Dugal sind derzeit mehr als100 Bahá’í ausschließlich aufgrund ihres religiösen Glaubens in Haft.
Die Resolution wurde von 47 Ländern eingebracht. Sie fordert den Iran auf, besser mit den UN-Menschenrechtsbeobachtern zusammenzuarbeiten, indem ihnen erlaubt wird, den Iran zu besuchen. Der UN-Generalsekretär wurde aufgefordert, nächstes Jahr Bericht zu erstatten über die Fortschritte des Iran in Bezug auf die Erfüllung seiner Menschenrechtsverpflichtungen. Die gestrige Resolution war die 26. Resolution dieser Art durch die Generalversammlung seit 1985.