Unerfüllte Versprechen – Irans Versagen in der Menschenrechtspolitik

Der Iran hat eine Reihe von Versprechen hinsichtlich des Umgangs mit den Bahá’í im eigenen Land in keinster Weise eingelöst, heißt es in einem aktuellen Bericht der Internationalen Baha’í-Gemeinde. 
Der Bericht „Unfulfilled Promises“ (dt.“Unerfüllte Versprechen“) wurde Anfang dieser Woche im UN-Hauptquartier in Genf vorgestellt. Dieser geht auf 34 spezifische Zusagen ein, die der Iran im Februar 2010 beim UN-Menschenrechtsrat gemacht hatte und die in irgendeiner Weise dazu beitragen könnten,  schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Baha’i entgegenzuwirken.

“Der Iran hat vollkommen darin versagt, seinen Verpflichtungen nachzukommen, die er vor vier Jahren in Hinblick auf die Verbesserung der Menschenrechtslage der Baha‘i, eingegangen ist,“ kommentierte Diane Alai, Sprecherin der Internationalen Baha‘i-Gemeinde (BIC) bei den Vereinten Nationen in Genf.
“Der Menschenrechtsrat beruht auf dem Standpunkt, dass sich seine Mitglieder für die Wahrung und Förderung der Menschenrechte ehrlich und aufrichtig einsetzen. Der Iran, mit seinen „unerfüllten Versprechungen“, ist ein trauriger Beweis für Diskrepanz zwischen der Rhetorik des Landes und seiner Realität“, so Alai.

Die Zusagen des Iran erfolgten im Rahmen des sogenannten Universal Periodic Review (UPR). Alle vier Jahre findet bei den Mitgliedstaaten im Rahmen des UPR Prozesses eine Prüfung ihrer Menschenrechtsbilanz statt. Allen Staaten werden die gleichen Bewertungskriterien auferlegt. Die erste UPR Prüfung des Iran erfolgte im Februar 2010, die nächste steht im Oktober 2014 an.
Während der Überprüfung im Jahr 2010 akzeptierte der Iran 123 von anderen Ländern gemachte Empfehlungen hinsichtlich der Verbesserung ihrer Menschenrechte.
Vier dieser Empfehlungen bezogen sich speziell auf den Umgang mit der Baha‘i-Gemeinde.
Drei der vier Empfehlungen, die der Iran akzeptierte, forderten insbesondere einen  “fairen und transparenten” Gerichtsprozess der sieben ehemaligen Baha‘i-Führungsmitglieder, der zeitgleich während des UPR im Jahr 2010 stattfand.

“Wie jeder weiß, war dieses Gerichtsverfahren durch zahlreiche Verletzungen eines ordnungsgemäßen Prozess geprägt – vom Ausschluss der Öffentlichkeit bis hin zur offensichtlichen Befangenheit der Richter”, sagte Alai. Das Urteil der Sieben gleiche nach Auskunft der Verteidiger “eher einer politischen Kundgebung, als einem rechtsgültiges Dokument“ und bringe „keine Belege für diese Unterstellungen hervor.“

Eine weitere Empfehlung fordert den Iran auf, diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die zu Hass gegen die Baha‘i anstiften.

“In der ersten Jahreshälfte von 2014 stieg die Zahl solcher Angriffe in den Medien drastisch an – von 55 im Januar auf mindestens 565 im Juni“, zitierte Alai Zahlen aus dem Bericht. „Die Regierung unternahm jedoch nichts dagegen, da diese Angriffe auf Veranlassung der Regierung geschahen“.
“Baha’i haben weiterhin keinen Zugang zu jeglicher Art von iranischen Medien, in denen sie falsche Aussagen und Anschuldigungen gegen sich und ihren Glauben widerlegen könnten. Die Falschdarstellungen ziele auf nichts weniger ab als die Bevölkerung gegen die Baha‘i aufzuwiegeln und ihre Verfolgung zu rechtfertigen“, sagte Alai.

Weitere 26 Empfehlungen betreffen Menschenrechte, wie den Schutz vor Folter oder Freiheit von wirtschaftlicher Diskriminierung oder auch Zugang zu Bildung, welcher den Baha’i in vergangenen Jahren ebenfalls vorenthalten wurde.

“Unser Bericht belegt, dass keine einzige dieser Verpflichtungen erfüllt wurde“, sagte Alai.

Derzeit sind mehr als 100 Baha‘i ausschließlich aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen in Haft.
Bei der Präsentation des Berichts wurde auch Mahnaz Parakand, eine der Rechtsanwälte, die 2010 die sieben inhaftierten Baha‘i-Führer zu verteidigte, vorgestellt. Sie sagte, es sei klar gewesen, dass der Ausgang des Prozesses von vorneherein feststand. „Die Justiz ist zu einem Ort geworden, die die Freiheit der Menschen einschränkt”, sagte Parakand.

„Die Richter des Revolutionsgerichtes sind zu Maschinen geworden, die einfach die Urteile, die das Informationsministerium gefällt hat, unterschreiben. Die Art und Weise wie das Verfahren geführt wurde, zeigt, dass der gesamten iranischen Baha‘i-Gemeinde der Prozess gemacht wurde, nicht nur den sieben Führungsmitgliedern”, sagte Parakand.

 
Quelle: http://news.bahai.org/story/1019
 

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