Ein deutliches Signal für die Menschenrechte setzte heute der Dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung mit seiner Mahnung an die iranische Regierung, ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen.
Vereinte Nationen, New York – Mit 78 zu 35 Stimmen und 69 Enthaltungen nahm der Dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung eine Resolution an, in der die „tiefe Sorge über schwerwiegende fortdauernde und sich wiederholende Menschenrechtsverletzungen“ im Iran zum Ausdruck kommt.
Die sechsseitige Resolution zählt die hohe Zahl an Hinrichtungen, Einschränkungen von Versammlungs- und Meinungsfreiheit, das Ins-Visier-Nehmen von Journalisten, die alles durchdringende Ungleichbehandlung der Geschlechter und religiöse Diskriminierung, darunter auch der iranischen Bahá’í, zu den Sorgen der Generalversammlung.
“Abschnitte dieser Resolution senden dem Iran das deutliche Signal, dass die internationale Gemeinschaft die Menschenrechtsverletzungen in diesem Land nicht ignorieren wird – ungeachtet der weltweiten Hoffnungen auf eine Verbesserung der Beziehungen,”, sagte Bani Dugal, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen.
„Sie zeigt auch, dass die Internationale Gemeinde die wiederholten Behauptungen des Iran, er würde seine Menschenrechtssituation verbessern, nicht akzeptiert.“
“Für die iranischen Bahá’í gibt es jedenfalls keinerlei Verbesserung und die Atmosphäre religiöser Diskriminierung hat sich im ganzen Land nur verschlimmert“, sagte Dugal.
Die Annahme der Resolution im Dritten Ausschuss erfolgte nach deutlich formulierten Berichten des UN-Generalsekretärs Ban Ki-Moon und dem Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Iran, Ahmed Shaheed über ihre tiefe Beunruhigung angesichts weit verbreiteter und fortwährender Menschenrechtsverletzungen in dem Land.
In dem Bericht von Herrn Ban heißt es beispielsweise, dass sich die Menschenrechtssituation für religiöse und ethnische Minderheiten nicht verbessert habe. „Religiöse Minderheiten wie die Bahá’í oder Christen erleben Verletzungen in Gesetz und Praxis“, schrieb er.
Dr. Shaheed nannte ebenfalls eine große Bandbreite an Verletzungen – von dem Mangel an Rechtsstaatlichkeit, insbesondere bei Hinrichtungen bis hin zu “nicht aufhörenden willkürlichen Verhaftungen, Inhaftierungen und Verurteilungen von Menschen , die ihre Grundrechte ausüben.”
Zehn Abschnitte seines Berichts widmete Dr. Shaheed der fortwährenden Verfolgung der iranischen Bahá’í. Er stellte fest, dass sie eine breit gefächerte Diskriminierung bei Bildung und Arbeit erleiden und sich mehr als 100 Bahá’í sind in Haft befinden.
Die heutige Resolution stellt “mit Sorge” fest, dass der Iran die Versprechungen, die er im Jahr 2010 bei seiner ersten Universellen Periodischen Überprüfung („Universal Periodic Review“, UPR) gegenüber dem Menschenrechtsrats in Genf machte, „nur mangelhaft“ umsetzte.
Die “fortwährenden Diskriminierungen, Verfolgungen und Menschenrechtsverletzungen” gegenüber den Bahá’í, die Forderung nach Freilassung der sieben inhaftierten Bahá’í-Führungsmitglieder, das Beenden der „Kriminalisierung von Bemühungen für Bahá’í-Jugendliche eine Hochschulbildung zu ermöglichen“ und die allgemeine „Emanzipierung“ der iranischen Bahá’í-Gemeinde werden in der Resolution besonders betont.
Wie auch in früheren Resolutionen wurde der Iran aufgefordert, internationalen Menschenrechtsbeobachtern zu erlauben, in den Iran einzureisen. Obwohl der Iran seit 1968 zu den Unterzeichnern des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zählt, wurde diese Forderung seitens der Islamischen Republik abgelehnt.
Die Resolution wurde von Kanada eingebracht und hatte 45 weitere Co-Sponsoren, zu denen auch Deutschland zählt. Es war die 27. Resolution der Generalversammlung über Menschenrechte im Iran seit 1985.
– Bahai World News Service: http://news.bahai.org/story/1030