Anlässlich des bevorstehenden achten Jahrestages der Inhaftierung der sieben Mitglieder des Führungsgremiums der Bahá’i in Iran erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Bärbel Kofler:
„Seit acht Jahren sitzen die sieben Führungsmitglieder der iranischen Bahá’i – Gemeinde im Gefängnis. Ihre Festnahme und Verurteilung erfolgte vor dem Hintergrund ihrer Religionszugehörigkeit. Grundlegende rechtsstaatliche Regeln wurden dabei missachtet.
Ich fordere die iranische Justiz auf, die unrechtmäßigen Urteile sofort aufzuheben und die Bahá’i sowie alle anderen aufgrund ihrer religiösen Gesinnung Inhaftierten unverzüglich freizulassen.
Die Verfolgung der Bahá’i und anderer religiöser Minderheiten aufgrund ihres Glaubens muss endlich ein Ende haben. Iran missachtet damit das Recht auf Religionsfreiheit, zu dessen Schutz und Achtung sich Iran mit der Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat.“
Hintergrund:
Die Mitglieder des siebenköpfigen informellen Führungsgremiums der Bahá’i wurden am 5. März und 14. Mai 2008 festgenommen. Nach mehr als zweijähriger Haft ohne Anklage im Teheraner Evin-Gefängnis erfolgte am 8. August 2010 die Verurteilung zu jeweils 20 Jahren Haft. Ende 2015 wurde bekannt, dass die Haftstrafen auf 10 Jahre reduziert worden waren. Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach Ableistung der Hälfte der Haftstrafe ist bislang nicht erfolgt.
Dem aktuellen Bericht des UN-Sonderbeauftragten zur Lage der Menschenrechte in Iran, Dr. Ahmed Shaheed, zufolge befinden sich derzeit über 80 Bahá’i landesweit in Haft.
Quelle: Auswärtiges Amt