Anlässlich des neunten Jahrestages der Inhaftierung der sieben Mitglieder des Führungsgremiums der Bahá’i in Iran erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Bärbel Kofler am 12. Mai 2017:
„Seit neun Jahren sind die sieben Führungsmitglieder der iranischen Bahá’i-Gemeinde im Gefängnis. Bei ihrer Festnahme und Verurteilung wurden grundlegende Regeln der Rechtsstaatlichkeit missachtet.
Die Verfolgung der Bahá’i und anderer religiöser Minderheiten aufgrund ihres Glaubens muss ein Ende haben. Iran missachtet damit das Recht auf Religionsfreiheit, zu dessen Schutz und Achtung sich Iran mit der Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat.
Die ursprünglich verhängten Haftstrafen der Führungsmitglieder der Bahá’i wurden zwischenzeitlich auf 10 Jahre reduziert, die nunmehr fast gänzlich verbüßt sind. Vor diesem Hintergrund fordere ich die iranische Justiz auf, die Urteile endlich aufzuheben und die Bahá’i wie auch alle anderen aufgrund ihrer religiösen Gesinnung Inhaftierten unverzüglich freizulassen.“
Quelle: Auswärtiges Amt
Hintergrund
Die Mitglieder des siebenköpfigen informellen Führungsgremiums der Bahá’i wurden am 5. März und 14. Mai 2008 festgenommen. Nach mehr als zweijähriger Haft ohne Anklage im Teheraner Evin-Gefängnis erfolgte am 8. August 2010 die Verurteilung zu jeweils 20 Jahren Haft. Ende 2015 wurde bekannt, dass die Haftstrafen auf 10 Jahre reduziert worden waren. Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach Ableistung der Hälfte der Haftstrafe ist bislang nicht erfolgt. Derzeit befinden sich mehr als 90 Baha’i allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit in Haft.