Menschenrechtsbeauftragte zur Haftentlassung von zwei Führungsmitgliedern der Bahá’i im Iran

Anlässlich der Haftentlassung von Mahvash Sabet und Fariba Kamalabadi, ehemalige Führungsmitglieder der Baha’i-Gemeinde im Iran, erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Bärbel Kofler (SPD), in einer Pressemittelung am 1. November 2017:

„Ich begrüße, dass zwei der sieben Führungsmitglieder der iranischen Bahá’i-Gemeinde nach fast zehn Jahren Haft endlich aus dem Gefängnis entlassen worden sind: Mahvash Sabet bereits im September und Fariba Kamalabadi Ende Oktober. Fünf weitere Führungspersonen befinden sich jedoch immer noch in Haft.
Ich fordere daher die iranische Justiz auf, auch die restlichen fünf Führungsmitglieder der Bahá’i sowie alle anderen aufgrund ihrer religiösen Gesinnung Inhaftierten unverzüglich freizulassen.
Die Verfolgung der Bahá’i und anderer religiöser Minderheiten aufgrund ihres Glaubens muss endlich ein Ende haben. Iran missachtet damit das Recht auf Religionsfreiheit, zu dessen Schutz und Achtung sich Iran mit der Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat.“
(Quelle: Auswärtiges Amt: http://bit.ly/2z896C5)

Hintergrund:
Etwa 20 Monate nach der Inhaftierung ohne Anklage begann das Verfahren am 12. Januar 2010 gegen die ehemalige Leitungsgruppe der Bahá’í-Gemeinde im Iran. Nach sechs kurzen Sitzungen wurde die Verhandlung am 14. Juni 2010 beendet. Die Verurteilung erfolgte ohne rechtmäßiges Verfahren und mit vorgeschobenen Gründen der Gefährdung der Sicherheit der Islamischen Republik am 8. August 2010.
Mahvash Sabet kam als erstes des ehemaligen iranischen Baha’i-Führungsgremiums nach Beendigung ihrer Haftstrafe am 18. September 2017 frei, gefolgt von Fariba Kamalabadi Ende Oktober 2017.
Derzeit befinden sich 97 Bahá’í in iranischen Gefängnissen, sämtliche aufgrund haltloser Anklagen, die ausschließlich aufgrund ihres religiösen Glaubens erfolgten.

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