Droht iranischen Schülern Verweis aufgrund Religionszugehörigkeit?

Berlin, 13. September 2019 – Während Millionen von Kindern und Jugendlichen im Iran das neue Schuljahr beginnen, bereiten sich auch Bahá’í im ganzen Land darauf vor, ihre Schullaufbahn gewissenhaft fortzusetzen, um ihren Mitbürgern besser dienen zu können.  Vor diesem Hintergrund ist die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland entsetzt über die jüngste Äußerung des iranischen Bildungsministers. Er sagte, dass wenn Schüler ihre Zugehörigkeit zu einer nicht offiziell anerkannten Religion erklären, dieses Glaubensbekenntnis als Propaganda betrachtet werden kann, was zu einem Schulverweis führen würde. Der Bildungsminister des Iran fordert in der Konsequenz also von Kindern, ihre Identität zu verleugnen.
Einem Kind aufgrund seines Glaubens die Schulbildung zu verweigern, stellt eine gravierende Menschenrechtsverletzung dar. Denn sowohl Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als auch Artikel 13 des Sozialpakts der Vereinten Nationen schützen den freien Zugang zu Bildung. Iran hat den Sozialpakt ratifiziert und ist damit völkerrechtlich verpflichtet, dieses Recht zu gewährleisten. 
Leider werden Bahá’í im Iran in dieser Hinsicht systematisch ins Visier genommen.  In dem Kommentar des Ministers wird die Absicht der iranischen Behörden bekräftigt, „den Fortschritt und die Entwicklung“ der iranischen Bahá’í-Gemeinde zu blockieren, wie es in einem im Jahr 1991 vom Obersten Führer des Iran unterzeichneten Memorandum heißt.  Die internationale Gemeinschaft wird in den kommenden Monaten zweifellos ein wachsames Auge haben, um sicherzustellen, dass keinem iranischen Kind oder Jugendlichen der Zugang zu Bildung wegen seines Glaubens vorenthalten wird, oder weil er sich weigert, zu lügen.

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