Berlin, 1. Oktober 2019 – In einer Resolution des UN-Menschenrechtsrates verurteilte die internationale Gemeinschaft am 26. September 2019 die durch die Huthis praktizierte Verfolgung der Bahá’í und forderte zudem die sofortige Freilassung aller im Jemen inhaftierten Bahá’í. In der Resolution werden die Parteien des bewaffneten Konflikts aufgefordert, ihre willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen sowie die Belästigungen und gerichtlichen Verfolgungen gegen die Bahá’í einzustellen.
Dieser Beschluss erfolgte zwei Wochen nachdem die Staatsanwälte in einem von den Huthis kontrollierten Berufungsgericht in Sanaa ein früheres Todesurteil gegen einen Bahá’í auf Grund seines Glaubens verteidigten und für die Ausweisung aller Bahá’í aus dem Land sowie der Beschlagnahmung ihrer Besitzgegenstände plädierten. Bei dieser Berufungsgerichtsverhandlung im Fall Hamed bin Haydara forderten die Staatsanwälte das Gericht auf, das erstinstanzliche Todesurteil gegen Herrn Haydara zu bestätigen und darüber hinaus „alle, die als Bahá’í gelten“, aus dem Land „sofort abzuschieben“ und eine Wiedereinreise in das Land zu „verbieten“ sowie durch zusätzliche Maßnahmen Bahá’í davon abzuhalten, sich zu ihrem Glauben öffentlich zu bekennen und ihn auszuleben. Der nächste Verhandlungstermin im Berufungsverfahren Haydara ist für den heutigen 1. Oktober 2019 angesetzt.
„Die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland ist bestürzt über die jüngste schriftliche Erklärung der Staatsanwaltschaft, die nicht nur das Leben von Herrn Haydara gefährdet, sondern darüber hinaus die tausenden jemenitischen Bahá’í. Sie leben nun in der ständigen Sorge davor, abgeschoben zu werden oder ihr Hab und Gut zu verlieren“, sagt Jascha Noltenius, Referent für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland.
In einer zweiten Resolution, die vom Irak im Namen der arabischen Gruppe eingebracht und am Freitag, den 27. September im Menschenrechtsrat einvernehmlich angenommen wurde, äußerte die internationale Gemeinschaft die “tiefe Besorgnis über die schweren Verstöße und Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts im Jemen durch alle Konfliktparteien, einschließlich der Verfolgung auf Grund von Religion oder Weltanschauung.”
Dazu ergänzt Herr Noltenius: „Die internationale Gemeinschaft wird zweifellos mit großem Interesse beobachten, ob der vorsitzende Richter des Haydara-Verfahrens diese Besorgnis berücksichtigen und Unparteilichkeit und Fairness demonstrieren oder ob er sich an den Maßnahmen der Huthis beteiligen wird, die die internationale Gemeinschaft als Verletzung des Völkerrechts verurteilt hat“.
Die beiden UN-Resolutionen basieren auf einem Bericht der UN-Gruppe Internationaler und Regionaler Hochrangiger Experten für Jemen, in dem eine Reihe von Kriegsverbrechen, die seit 2014 im Jemen begangen wurden, aufgeführt sind. In dem Bericht kommt die Gruppe hochrangiger Experten zu dem Schluss, dass die Huthis „Bahá’í weiterhin auf Grund ihres Glaubens verfolgt haben, unter anderem durch Verhaftung und Anklage wegen Glaubensabfall, offene Verhöhnung und Verteufelung des Bahá’í-Glaubens in Anklageschriften, Verhängung von Todesurteilen und Bedrohung ihrer Anhänger.”
Die Anstiftung zum Hass gegen die Bahá’í durch den Huthi-Führer Abdel-Malek al-Huthi versetzte die Gruppe der hochrangigen Experten “in Sorge angesichts des gegenwärtigen Konflikts, in dem konfessionelle Spannungen zugenommen haben.”
Iranische Beteiligung
Bereits im Mai 2017 äußerte sich der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit, Dr. Ahmed Shaheed, besorgt darüber, dass „die jüngste Eskalation des anhaltenden Verfolgungsmusters der Bahá’í-Gemeinde in Sanaa die Verfolgung der Bahá’í im Iran widerspiegelt“. Dies erklärt sich dadurch, dass die Verfolgung der Bahá’í im Iran und im Ausland auf ein vom Obersten Führer unterzeichnetes Regierungsdokument zur “Bahá’í-Frage” zurückgeht, in dem es heißt: “Es muss ein Plan entwickelt werden, um ihre kulturellen Wurzeln außerhalb des Landes [Iran] anzugreifen und zu zerstören.“
Derzeit sind sechs Bahá’í in Sanaa inhaftiert. 24 Personen, werden auf Grund ihres Glauben vor demselben Richter angeklagt, der Hamed bin Haydara zum Tode verurteilte.