Berlin, 9. Oktober 2019 – Aufgrund jüngster gerichtlicher Vorkommnisse muss im Jemen nicht nur die Aufrechterhaltung des Todesurteils gegen Herrn Hamed bin Haydara, sondern auch die Abschiebung sämtlicher jemenitischer Bahá’í sowie die Beschlagnahmung der im Bahá’í-Besitz befindlichen Gegenstände befürchtet werden.
In dem laufenden Berufungsverfahren plädierte der Staatsanwalt am 17. September 2019 für diese drei Vollstreckungsmaßnahmen, obwohl dies die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörde im Berufungsverfahren erheblich übersteigt. In ihrer schriftlichen Erklärung forderte die Staatsanwaltschaft das Gericht ferner auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Bahá’í zu verbieten, sich in ihrem Land zu ihrem Glauben zu bekennen und diesen zu praktizieren.
Im Folgetermin am 1. Oktober 2019 forderte der Richter dann die Auflistung der Vermögenswerte von Herrn Haydara und des Nationalen Bahá’í-Rates, noch vor ihrer Beschlagnahmung. Dies ist ein ernstzunehmendes Anzeichen dafür, dass der Richter in dem kommenden Verhandlungstermin, der für den 15. Oktober 2019 anberaumt ist, ein weitreichendes Urteil gegen die Bahá’í verhängen wird.
„Die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland ist in tiefer Sorge um die gesamte jemenitische Bahá’í-Gemeinde, da das staatsanwaltschaftliche Plädoyer die Existenz einer gesamten Religionsgemeinschaft im Jemen gefährdet“, sagt Jascha Noltenius, Referent für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland.
„Wir appellieren an den Richter, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren, und fordern die Huthi-Behörden auf, den Verfolgungstaktiken der iranischen Behörden nicht länger zu folgen.“