Vereinte Nationen fordern Iran auf, Menschenrechtsverletzungen gegen Bahá’í einzustellen

BERLIN – Der Iran wurde von der internationalen Staatengemeinschaft erneut wegen seiner anhaltenden Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Sowohl im Menschenrechtsrat als auch in der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde ernste Besorgnis über die anhaltenden Angriffe des Landes auf religiöse Minderheiten, einschließlich der Bahá’í, bekundet.
Im Dritten Ausschuss der Generalversammlung wurde gestern mit 84 zu 30 Stimmen bei 66 Stimmenthaltungen eine entsprechende Resolution angenommen. Die Staatengemeinschaft brachte darin „ernsthafte Besorgnis über anhaltende schwerwiegende Beschränkungen und zunehmende Einschränkungen des Rechts auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Glaubensfreiheit, …. gegen Personen zum Ausdruck, die zu anerkannten und nicht anerkannten religiösen Minderheiten gehören, einschließlich…. Anhängern des Bahá’í-Glaubens“.

Abstimmungsergebnis des Dritten Ausschusses der UN-Generalversammlung zur Iran-Resolution.

Diese Resolution folgt auf zwei aktuelle Berichte über den Iran. Der UN-Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte im Iran, Javaid Rehman, stellte in seinem Juli-Bericht fest: „Die Bahá’í, die als die größte nicht-muslimische und nicht anerkannte religiöse Minderheit in der Islamischen Republik Iran gelten…. haben in den letzten 40 Jahren unter den schwerwiegendsten Formen von Unterdrückung und Verfolgung gelitten“. Darüber hinaus hat der UN-Generalsekretär in einem Bericht über den Iran vom September die folgende Empfehlung aufgenommen: „Der Generalsekretär fordert die Regierung auf, den Schutz von Minderheitengruppen und Einzelpersonen zu gewährleisten und zu ihrem Schutz Gesetze aufrechtzuerhalten und einzuführen.“
Auch im UN-Menschenrechtsrat in Genf kritisierte eine große Anzahl von Ländern den Iran im Rahmen des 34. Allgemeinen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review) wegen seiner Verletzung der Menschenrechte religiöser Minderheiten. Sechs Empfehlungen von Mitgliedsstaaten beziehen sich speziell auf die Lage der Bahá‘í.
Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf (UN Photo/Jean-Marc Ferré).

„Wir begrüßen diese Resolution und die darin enthaltene Verurteilung der gravierenden Menschenrechtsverletzungen des Iran“, sagte Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland.
„Die Verabschiedung dieser Resolution sendet eine starke Botschaft an die iranischen Behörden, dass die anhaltenden Verstöße gegen geltendes Völkerrecht im Hinblick auf die Bahá‘í und weitere religiöse Minderheiten von der internationalen Staatengemeinschaft zur Kenntnis genommen werden und die anhaltende Unterdrückung und Verfolgung einer religiösen Minderheitengruppe, einzig aufgrund ihres Glaubens, nicht toleriert wird.“
Die Resolution wird vom Plenum der Generalversammlung im Dezember dieses Jahres bestätigt.

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