BERLIN, 23. Februar 2020 – 24 Mitglieder der Bahá’í-Gemeinde im Jemen werden am 25. Februar 2020 in einem Huthi-Sondergericht in Sanaa zur Verhandlung eines religiös motivierten Scheinprozesses erwartet, der nach Ansicht der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland zumindest teilweise auf Anweisungen der iranischen Behörden zurückzuführen ist.
Einer der angeklagten jemenitischen Bahá’í, der zuvor verhaftet wurde und darum gebeten hat, dass sein Name nicht genannt wird, sagte der Bahá’í International Community, dass die Huthi-Behörden versuchen, die Bahá’í-Gemeinde systematisch aus dem Land zu vertreiben. „Es geht nicht nur um einige wenige Menschen“, fügte er hinzu. Die Huthis wollten auch, dass andere Bahá’í „Angst haben“. Der Jemenit sagte auch, dass eine solche Verfolgung nicht nur den Verhafteten oder Inhaftierten, sondern auch ihren Familien und Dutzenden anderer Menschen schadet.
Der jemenitische Bahá’í fügte hinzu, dass die Huthi-Vernehmungsbeamten bestätigt hätten, dass die Verhaftung auf seine religiösen Überzeugungen zurückzuführen sei – und auch darauf, dass die Bahá’í in einer Zeit des Krieges den Friedensprozess förderten. Er und andere inhaftierte Bahá’í wurden auch von extremistischen Personen im Gefängnis schikaniert, die sie als „Ungläubige“ bezeichneten und ihnen mit dem Tod drohten.
Der Prozess gegen die 24 Mitglieder der Bahá’í-Gemeinde am Montag folgt auf die jahrelange willkürliche und gewaltsame Inhaftierung von sechs Bahá’í durch die Huthi-Behörden.
Waleed Ayyas – einer von fünf Bahá’í, die 2017 verhaftet wurden, wurde während einer siebenmonatigen Einzelhaft im Nationalen Sicherheitsbüro körperlich gefoltert. Er wurde auch physisch gezwungen, eine schriftliche Erklärung unter seinem Namen mit einem Fingerabdruckstempel zu versehen. Herr Ayyash besteht darauf, dass diese Aussage falsch ist.
Vier weitere der inhaftierten Bahá’í – Herr Kayvan Ghaderi, Herr Wael al-Arieghie, Herr Badiullah Sana’i und Herr Akram Ayyash – wurde kein Zugang zu ihren Anwälten gewährt. Auch sie wurden körperlich misshandelt und ihnen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert.
„Die Bahá’í, die in Sanaa festgehalten werden, sind unschuldig, und die körperliche und psychische Folter, die sie erfahren, soll sie dazu zwingen, Verbrechen zuzugeben, die sie nicht begangen haben“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Darüber hinaus müssen die Huthis die finanzielle Erpressung einstellen, die sie den jemenitischen Bahá’í durch die Beschlagnahme und den Versuch der Sicherstellung von Eigentum aller Angeklagten als Ergebnis des Prozesses zufügen.“
Der erste jemenitische Bahá’í, der nach der Revolution von 2011 verhaftet wurde, war Hamed bin Haydara. Er wurde 2013 verhaftet, geschlagen und Stromschlägen ausgesetzt sowie mit verbundenen Augen zur Unterzeichnung von Dokumenten gezwungen und beschuldigt, ein „Zerstörer des Islam und der Religion“ und ein Spion für Israel zu sein. Haydaras Fall wurde mehrere Jahre lang fortgesetzt, und am 2. Januar 2018 wurde er wegen seiner religiösen Überzeugungen zur öffentlichen Hinrichtung verurteilt. Es wurde Berufung eingelegt, die derzeit geprüft wird. Seit seiner Verhaftung wurden 18 Berufungsgerichtsverhandlungen abgehalten. Die nächste Anhörung von Herrn Haydara ist für den 31. März 2020 angesetzt.
„Wenn die Huthis sich voll und ganz dem laufenden Prozess verpflichten wollen, der den vom jemenitischen Volk so dringend benötigten Frieden bringen wird, müssen sie die Religions- und Glaubensfreiheit achten“, sagte Jascha Noltenius.
Die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland fordert die Huthi-Behörden auf, die Rechte der sechs inhaftierten Bahá’í zu achten, ihnen Zugang zu ihren Anwälten zu gewähren, die Bahá’í unverzüglich freizulassen und die Verfolgung der Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft im Jemen einzustellen.
Mitunterzeichnerin: Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)