Aktuelles: Vertagung des Schauprozesses gegen 24 Bahá'í in Sanaa

BERLIN, 28. Februar 2020 – Die letzte Verhandlung der Anklage gegen  24 jemenitische Bahá’í fand am 25. Februar in einem Huthi-Sondergericht in Sanaa statt. Die Bahá’í sehen sich falschen Anschuldigungen – einschließlich des Vorwurfs der Spionage und des Wirkens gegen den Islam – sowie dem Fehlen eines ordnungsgemäßen Verfahrens ausgesetzt.
Der vorsitzende Richter Mujahed al-Amdi verspottete den Verteidiger, als er gegen die Verweigerung des Zugangs zu seinen Mandanten protestierte. Der Richter gab später nach, machte den Zugang zu den Angeklagten jedoch davon abhängig, dass entgegen der justiziablen Rechte bei jedem Treffen Beamte anwesend sind. Richter al-Amdi versuchte während der Anhörung auch, den Verteidiger durch einen vom Richter selbst gewählten Anwalt zu ersetzen.
Die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland ist besorgt, dass der Richter in Ermangelung einer rechtmäßigen Anklage versucht, einen schnellen Schuldspruch gegen die Bahá’í herbei zu führen.
Fünf dieser angeklagten Bahá’í sind bereits seit 2017 inhaftiert sind und waren bei der Gerichtsverhandlung anwesend. Erstmals seit ihrer Inhaftierung wurde ihnen erlaubt, sich mit ihrem Anwalt außerhalb des Gerichtssaals zu treffen. Sechs Beamte beaufsichtigten das Treffen gemäß dem Erlass von Richter al-Amdi. Dem Anwalt wird weiterhin Einsicht in die Akten verweigert, die dem Gericht von der Anklagebehörde vorgelegt wurden.
Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 10. März festgelegt.

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