Langjährige Haftstrafen und Rückführung ins Gefängnis für Bahá'í in Iran trotz Gesundheitskrise

BERLIN, 19. Mai 2020 – Die iranische Regierung hat die Verfolgung der Bahá’í in perfider Weise verschärft, obwohl die gesamte Bevölkerung während der globalen Gesundheitskrise bereits unter schwierigen Umständen leidet. In Schiras wurden sieben Bahá’í zu Haftstrafen von einem bis dreizehn Jahren unter der absurden Behauptung verurteilt, dass ihre Bemühungen im Bereich Umwelt und Kindererziehung „Propaganda gegen das Regime“ darstellten und dass sie „Gruppen gegen das Regime bildeten“.

„Die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland ist entsetzt über die Urteile, die gegen diese unschuldigen Personen verhängt wurden, die keine Schuld trifft außer dem selbstlosen Dienst an der Gesellschaft“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „In einer Zeit, in der die Regierung zur gegenseitigen Unterstützung und Hilfe unter den Bürgern ermutigen und diese Bemühungen fördern sollte, bestraft und verurteilt sie stattdessen diejenigen, die versuchen, anderen zu helfen.“

In den letzten Tagen wurden zwei Bahá’í in Isfahan willkürlich verhaftet; Haftstrafen von fünf Bahá’í in Karaj, die zuvor zu einem Jahr Haft verurteilt worden waren, wurden von einem Berufungsgericht bestätigt; ein weiterer Bahá’í in Qaem-Shahr, der zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wurde nun inhaftiert; und zwei Bahá’í – einer in Schiras und einer in Karaj -, die wegen der Coronavirus-Pandemie in einen vorübergehenden Hafturlaub entlassen worden waren, wurden in das Gefängnis zurückbeordert, wodurch sie einer hohen Infektionsgefahr ausgesetzt werden. Dies geschah trotz breitflächiger internationaler Forderungen nach der Freilassung von Gewissensgefangenen in Iran aufgrund der tödlichen Risiken, die mit der Ausbreitung der Infektion in den Gefängnissen verbunden sind.

„Diese Personen sind keine Kriminellen und gehören nicht ins Gefängnis“, so Noltenius weiter. „Während dieser globalen Pandemie, wenn Gefängnisse Infektionsherde sind, kommt die Rückführung dieser Bahá’í in eine Haftanstalt der Verhängung eines Todesurteils gleich.“
„Die Bahá’í-Gemeinde muss nicht nur viele der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der gegenwärtigen Pandemie mit der übrigen Bevölkerung teilen“, fährt Noltenius fort. „Sie sehen sich zusätzlichem Druck ausgesetzt, da ihnen das Recht der Anstellung im öffentlichen Dienst sowie der Hochschulbildung  verweigert wird und sie willkürliche Verhaftungen und Gefängnisstrafen einzig aufgrund ihres Glaubens erdulden müssen. Dies ist eine abscheuliche Behandlung einer gesamten Gemeinschaft in einer Zeit, in der das Leben und die Existenzgrundlagen in Iran ohnehin schon so weitreichenden Belastungen ausgesetzt sind.“

Bahá’í werden in Iran seit der islamischen Revolution im Jahr 1979 systematisch verfolgt. Sie sind von zahlreichen Berufen sowie von der Beschäftigung im öffentlichen Sektor ausgeschlossen. Ihnen wird das Recht verwehrt, an Universitäten zu studieren; sie werden routinemäßig verhaftet, verhört und inhaftiert; ihr Eigentum wird konfisziert, ihre Friedhöfe geschändet und in vielen Fällen wird ihnen die private Lebensgrundlage entzogen – all das einzig aufgrund ihres Glaubens. Die Verfolgung der Bahá’í im Iran wird seit vier Jahrzehnten umfassend dokumentiert und von Organen der Vereinten Nationen sowie der Bundesregierung gerügt.
Die sieben Bahá’í, die in Schiras verurteilt wurden, sind Herr Navid Bazmandegan, Frau Bahareh Ghaderi, Frau Soudabeh Haghighat, Frau Niloufar Hakimi, Herr Ehsan Mahboub, Frau Noura Pourmoradian und Frau Elaheh Samizadeh. Bei den beiden Bahá’í, die in Isfahan inhaftiert sind, handelt es sich um Herrn Shahzad Hosseini und Herrn Shayan Hosseini. Die Bestätigung der Haftstrafen in Karaj betrifft Herrn Abol-Fazl Ansari, Herrn Rouin Kohansal, Herrn Mohammad Sadegh Rezaie und Herrn Rouhollah Zibaie. Die drei Bahá’í, die ihre Haftstrafe wieder aufnehmen müssen, sind Herr Ali Ahmadi, Herr Nematollah Bangaleh und Herr Farhad Fahandej.
Einen aktuellen Bericht zur Menschenrechtslage der Bahá’í in Iran finden Sie HIER.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Herrn Jascha Noltenius unter jascha.noltenius@bahai.de oder telefonisch unter +49 30/ 28 87 71 83.

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