Berlin, 30. Juli 2020 — Sechs prominente Bahá’í, die die Huthi-Behörden in Sanaa inhaftiert hielten, wurden heute freigelassen, wie die Bahá’í-Gemeinde bestätigen kann.
Nach diesen Freilassungen fordert die deutsche Bahá’í-Gemeinde die Einstellung aller Strafverfahren gegen diese sechs Personen und die weiteren angeklagten Bahá’í, die Rückgabe ihres Vermögens sowie ihrer Besitztümer und, was am wichtigsten ist, dass alle Bahá’í im Jemen künftig von ihrem Recht Gebrauch machen können, ohne Verfolgungsgefahr nach ihren religiösen Überzeugungen zu leben.
„Wir begrüßen die heutigen Freilassungen, sind aber nach wie vor ernsthaft besorgt“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Da Jemens Suche nach dauerhaftem, gesellschaftlichem Frieden weitergeht, muss den Bahá’í- wie allen Jemeniten – ermöglicht werden, ihren Glauben frei und in Sicherheit auszuüben, in Übereinstimmung mit den universellen Prinzipien der Religions- und Glaubensfreiheit. Dies ist unmöglich, bis die Strafverfahren eingestellt werden.
Die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland dankt dem UN-Sondergesandten für den Jemen sowie dem Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte. Wir danken auch den Regierungen und Nichtregierungsorganisationen, die diesen Prozess während des gesamten Prozesses unterstützt haben.”
Die sechs Bahá’í — Herr Hamed bin Haydara, Herr Waleed Ayyash, Herr Akram Ayyash, Herr Kayvan Ghaderi, Herr Badiullah Sanai und Herr Wael al-Arieghie — wurden aufgrund ihres Glaubens zu Unrecht für mehrere Jahre in Sanaa inhaftiert und einer Reihe haltloser Anklagen ausgesetzt.