Berlin, 29. August 2020 – In einer weiteren Gerichtsverhandlung am 22. August 2020 wurde das Strafverfahren gegen mehr als 20 Bahá’í in Sanaa fortgeführt. Die deutsche Bahá’í-Gemeinde prangert die Tatsache an, dass die religiös motivierten und unberechtigten Anklagen nicht fallen gelassen wurden und dass die Staatsanwaltschaft nun mehrere Bahá’í, die im vergangenen Monat von den Behörden freigelassen wurden, als „Flüchtige“ erklärt hat.
Sechs Bahá’í waren allein wegen ihres Glaubens verhaftet und jahrelang inhaftiert worden. Sie wurden von den Huthis freigelassen, nachdem der internationale Druck zugenommen hatte. Trotz ihrer Ausreise aus dem Jemen – eine Bedingung für ihre Freilassung – forderte die Staatsanwaltschaft die Kautionsbürgen auf, die obligatorische Anwesenheit von fünf von ihnen bei der nächsten Anhörung am 12. September sicherzustellen.
„Die deutsche Bahá’í-Gemeinde ist entsetzt, dass diese Anklage nicht fallen gelassen wurde und dass die Bahá’í, die im vergangenen Monat freigelassen wurden, nun als ‚Flüchtige‘ gebrandmarkt wurden“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragte für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland.
„Diese Bahá’í sind allesamt unschuldig, und die gegen sie erhobenen Anklagen sind unbegründet und müssen fallen gelassen werden. Die aus dem Gefängnis entlassenen Personen lieben ihr Heimatland und wollten es nicht verlassen, hatten aber angesichts der brutalen Behandlung und des gefährlichen Umfelds, das für die Bahá’í im Jemen geschaffen wurde, keine sichere, lebenserhaltende Möglichkeit, zu bleiben. Die jüngste Gerichtsverhandlung ist leider ein weiterer Beweis für dieses Muster der Verfolgung“.
Englische Pressemitteilung der Bahai International Community
Arabische Übersetzung