Am heutigen Mittwoch, den 2. Dezember 2020 hat das Auswärtige Amt den 14. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik angenommen. Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2020 wird die Entwicklung der Menschenrechtslage im Inland sowie weltweit in ausgewählten Ländern in den Blick genommen. Die vielfältigen Verletzungen und Einschränkungen von Menschenrechten im Iran werden auf den Seiten 270 f. beschrieben. Zur zunehmenden Verfolgung der Bahá’í, deren Einstellung jüngst auch wieder von den Vereinten Nationen gefordert wurde, heißt es:
„Religiöse und ethnische Minderheiten sind in unterschiedlichem Maße Diskriminierungen ausgesetzt. Während die Grundrechte von Juden, Christen und Zoroastriern verfassungsrechtlich garantiert sind, werden Anhänger der Baha’i staatlich verfolgt.“
Die gesamte Darstellung der Menschenrechtslage im Iran lautet wie folgt:
Entwicklung der Menschenrechtslage im Berichtszeitraum
Die schwierige Menschenrechtssituation in Iran hat sich im Berichtszeitraum weiter verschärft. Nach sozialen Unruhen im November 2019 hat das Regime zivile und politische Rechte weiter eingeschränkt, vor allem die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die Pressefreiheit wird durch gesetzliche Vorgaben und Selbstzensur eingeengt.
Iran ist weltweit das Land mit den zweitmeisten Hinrichtungen. Die Todesstrafe wird in erster Linie in Mordfällen ausgesprochen, weitere Tatbestände sind terroristische Aktivitäten, Drogenkriminalität, Spionage, politische Straftaten oder Vergewaltigung. Auch zur Tatzeit Minderjährige können hingerichtet werden.
Das Justizsystem ist weder unabhängig noch transparent. In Fällen politischer Strafverfolgung ist die Wahl eines Rechtsvertreters eingeschränkt. Willkürliche Festnahmen, erzwungene Geständnisse und Ausübung von Druck auf Familienangehörige von Menschenrechtsverteidigern kommen häufig vor. Der Strafvollzug ist von überfüllten Gefängnissen und unmenschlichen Zuständen geprägt.
Frauen sind rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich diskriminierenden Vorschriften ausgesetzt. Von einigen staatlichen Funktionen sind Frauen ausgeschlossen, ihre Einbeziehung in den Arbeitsmarkt ist trotz hohen Bildungsgrades gering. Im Alltag sind Frauen zum Tragen eines Kopftuchs sowie eines Mantels verpflichtet, der die Konturen des Körpers verdeckt.
Religiöse und ethnische Minderheiten sind in unterschiedlichem Maße Diskriminierungen ausgesetzt. Während die Grundrechte von Juden, Christen und Zoroastriern verfassungsrechtlich garantiert sind, werden Anhänger der Baha’i staatlich verfolgt. Ethnische Minderheiten wie Ahwazi oder Kurden werden wirtschaftlich benachteiligt.
Präsident Rohani stellte 2016 eine Bürgerrechtscharta zum Schutz von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten vor, diese wurde jedoch nie umgesetzt. Problematisch bleiben das Ausmaß des Niedriglohnsektors sowie Kinderarbeit.
Es liegen vereinzelte Berichte über Organhandel aus wirtschaftlichen Gründen vor.
Umsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen/Menschenrechtspolitik
Iran hat fünf der neun zentralen Menschenrechtskonventionen ratifiziert, setzt deren Verpflichtungen jedoch nur unzureichend um. Iran ist eines der wenigen Länder, die nicht der VN-Frauenrechtskonvention beigetreten sind. Iran nimmt am Universellen Staatenüberprüfungsverfahren teil, erkennt das Mandat des VN-Sonderberichterstatters jedoch nicht an und verweigert diesem Zutritt zum Land.
Beispiele deutscher und europäischer Projektarbeit
Die Bundesregierung steht zum Thema Menschenrechte im Dialog mit der iranischen Regierung. Projektarbeit ist dagegen nicht möglich bzw. würde zu Strafverfolgung von Projektpartnern führen. Die inhaftierte Menschenrechtsaktivistin Nasrin Sotoudeh erhielt im Dezember 2019 den deutsch-französischen Menschenrechtspreis und im September 2020 den Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes. Ein regelmäßiges, hochrangiges Dialogformat der EU mit IRN, das auch Menschenrechte umfasst, wurde 2020 aufgrund der Covid-19 Pandemie abgesagt.
Unseren Bericht zur aktuellen Lage der Verfolgung der Bahá’í im Iran finden Sie hier.