Berlin, 7. Januar 2021 – Die Bundesregierung beantwortete am 28. Dezember 2020 eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Kai Gehring zu ihren Schutzmaßnahmen bezüglich der staatlich verfolgten Bahá’í im Iran. Darin betonte sie ihren kontinuierlichen Einsatz auf allen ihr zur Verfügung stehenden Kanälen, der sich jüngst in der Unterstützung und Unterzeichnung einer Iran-Resolution der UN-Generalversammlung zeigte, die hinsichtlich der Menschenrechtsverletzungen an Bahá’í eine starke Sprache verwende. Außerdem setze sich die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Dr. Bärbel Kofler, fortwährend für die Rechte der Bahá’í ein – zuletzt mit einer Erklärung im Juni 2020.
Die schriftliche Frage des Sprechers für Forschung, Wissenschaft und Hochschule der Grünen-Fraktion und Mitglieds des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Kai Gehring, bezog sich insbesondere auf die Verweigerung des Rechts auf Bildung durch den Ausschluss vom Hochschulstudium für Bahá’í im Iran. Dieses Verbot bestätigte die Bundesregierung – wie auch in ihrem Bericht zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit – und wies darauf hin, dass die Abschlüsse des ersatzweise gegründeten Baha’i Institute for Higher Education (BIHE) an vielen Universitäten weltweit anerkannt werden.
Die vollständige Frage und Antwort können Sie hier im Wortlaut nachlesen:
Schriftliche Frage von Kai Gehring, Mitglied des Bundestages:
Inwieweit thematisiert die Bundesregierung die Verfolgung der Baha’i in Iran und insbesondere die Verweigerung des Rechtes auf Bildung durch den Ausschluss vom Hochschulstudium (wie auch im Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit verdeutlicht) gegenüber der iranischen Regierung und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz der religiösen Minderheit?
Antwort der Bundesregierung durch Miguel Berger, Staatssekretär im Auswärtigen Amt:
Mitglieder der Baha’i sind in Iran zahlreichen Repressalien ausgesetzt. So können sie beispielsweise nicht an öffentlichen Hochschulen studieren. Sie können jedoch einen Abschluss am Baha’i Institute of Higher Education (BIHE) erwerben. Das BIHE hat in Iran keine staatliche Akkreditierung, der BIHE Abschluss wird jedoch an vielen Universitäten weltweit anerkannt.
Die Bundesregierung setzt sich auf allen ihr zur Verfügung stehenden Kanälen im-mer wieder für eine Verbesserung der Gewährleistung der Menschenrechte in Iran und insbesondere auch für die dort verfolgte Minderheit der Baha’i ein.
So beteiligte sich Deutschland auch in diesem Jahr wieder an der Einbringung der im dritten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedetenIran-Resolution, welche starke Sprache zu Menschenrechtsverletzungen in Iran ent-hält. Die Resolution wurde am 19. November 2020 in New York verabschiedet und bringt die schwierige Lage religiöser Minderheiten und insbesondere die Diskrimi-nierungen gegen die Baha’i in Iran ausdrücklich zur Sprache.
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Frau Kofler, MdB, setzt sich – auch gemeinsam mit den Menschenrechtsbeauftragten von acht weiteren EU-Staaten –immer wieder für die Rechte der Baha’i im Iran ein, zuletzt mit einer Erklärung im Juni 2020.
Einen Bericht zur aktuellen Lage der Verfolgung der Bahá’í im Iran finden Sie hier.