Regierungsbeauftragter für Religionsfreiheit fordert zum Weltreligionstag rechtliche Anerkennung der Bahá'í im Iran

Anlässlich des Weltreligionstags am 17. Januar 2021 fordert der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Markus Grübel, ein Ende der Diskriminierung und Verfolgung der Bahá’i-Gemeinde sowie die Achtung der Rechte weiterer religiöser und weltanschaulicher Minderheiten im Iran ein:

 „Ich fordere die iranische Regierung dazu auf, die Bahá’i als religiöse Gemeinschaft anzuerkennen und die Rechte aller religiöser und weltanschaulicher Minderheiten zu achten. Auch Christen, Juden und Zoroastrier und andere Gemeinschaften müssen ihren Glauben frei leben können. Die Kriminalisierung von Konversion, auf die die Todesstrafe droht, muss abgeschafft werden. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein universelles Recht, das für jeden Menschen gleichermaßen gilt.“ 

 Am 17. Januar 2021 jährt sich der Weltreligionstag. Der Aktionstag wurde im Jahr 1950 vom Nationalen Geistigen Rat der Bahá’i in den Vereinigten Staaten ins Leben gerufen und wird weltweit von den Bahá’i und anderen Religionsgemeinschaften gefeiert. Er stellt die Gemeinsamkeiten der Weltreligionen in den Mittelpunkt und fordert die Menschen aller Religionen dazu auf, sich auf ihre gemeinsamen Werte von Respekt und Toleranz zu besinnen und sich für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt einzusetzen. 
Markus Grübel schildert die Bedeutung dieses Tages wie folgt:

„In einer Welt, in der Religionen nach wie vor für Konflikte missbraucht werden und in der religiöse Minderheiten vielerorts staatlichen und gesellschaftlichen Repressionen ausgesetzt sind, ist der Weltreligionstag ein wichtiges Zeichen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen und mit den Religionen.“

Er betont die besondere Bedrohung für Bahá’í im Iran, die rechtlich schutzlos gestellt sind und von der Regierung systematisch verfolgt werden:

„Gerade auch durch die Corona-Pandemie hat sich die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Diskriminierung der Bahá’i verschärft. Die Gemeinschaft berichtet von zunehmenden Verhaftungen, Vertreibungen und Enteignungen von Grundbesitz. Im August 2020 hat ein Gericht ein Urteil bestätigt, das Landbesitz der Bahá’i im nordiranischen Dorf Ivel als „illegal“ bezeichnet.“

Weitere Informationen zu diesem Urteil, das die Enteignung  von 27 Bahá’í-Familien in Ivel rechtlich legitimiert, finden Sie hier. Zu dieser Thematik wird am 4. Februar ab 15:00 Uhr ein Webinar stattfinden, bei dem der ehemalige UN-Sonderberichterstatter über angemessenes Wohnen, Herr Million Kothari, die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Herr Evin Incir und Herr Antonio Lopez-Isturiz White, ein Mitglied des Schwedischen Parlaments, Herr Andreas Österberg sowie die Sprecherinnen der Baha’i International Community Büros in Genf, Frau Diane Alai und in Brüssel, Frau Rachel Bayani, auf die besondere Relevanz dieser grausamen Menschenrechtsverletzung eingehen werden. Hier geht es zur Anmeldung.

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