UN-Bericht verurteilt „Kriminalisierung” und Verfolgung von Bahá'í in der MENA-Region

Berlin, 15. März 2022 – Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Dr. Ahmed Shaheed, hat in einem neuen Bericht und dessen Anhang mit dem Titel Rechte von Angehörigen religiöser oder weltanschaulicher Minderheiten in Konfliktsituationen oder bei Unsicherheit” auf die zunehmende Unsicherheit, der die Bahá’í-Gemeinden ausgesetzt sind” hingewiesen. Er bezieht sich damit auf eine Reihe von Ländern im Nahen Osten und in Nordafrika. Der Anhang ist die erste Publikation dieser Art, die sich ausschließlich mit der Lage der Bahá’í in mehreren Ländern befasst.
Der Bericht des Sonderberichterstatters wurde während der 49. Sitzung des Menschenrechtsrates in Genf veröffentlicht. Der Anhang, in dem es heißt, dass die Besorgnis über die Bahá’í in mehreren Ländern fortbesteht und sogar eskaliert ist”, basiert auf einem Symposium, das im November 2021 für internationale Organisationen und Regierungen, UN-Experten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und Vertreter der Internationalen Bahá’í-Gemeinschaft (BIC) veranstaltet wurde.
Dr. Ahmed Shaheeds Bericht veranschaulicht die gefährliche Situation, in der sich die Bahá’í im Iran und im Jemen befinden”, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland, und die Diskriminierung, der sie in Katar und Tunesien ausgesetzt sind. Wir hoffen, dass der Bericht die Tätigkeit des Menschenrechtsrates beeinflusst und die Behörden daran erinnert, dass die Welt hinschaut.”
Im Anhang heißt es, dass die Bahá’í im Iran und im Jemen, wo sie verfolgt werden, sowie in Katar und Tunesien, wo sie diskriminiert werden, rechtlich nicht anerkannt und dadurch der Verletzung ihrer Grundrechte ausgesetzt sind.
Laut Dr. Shaheed werden die Aktivitäten der Bahá’í bei der Bekundung” ihres Glaubens im Iran kriminalisiert. Vorschriften, die 2021 in das iranische Strafgesetzbuch aufgenommen werden, können auch die Äußerung von Bahá’í-Überzeugungen oder sogar die Identifizierung als Bahá’í unter Strafe stellen.Die Diskriminierung und Verfolgung der Bahá’í ist staatlich gelenkt und systematisch”, heißt es in dem Anhang, und die Bahá’í haben Berichten zufolge Gewalt und Einschränkungen bei der Ausübung ihres Glaubens erfahren,insbesondere wenn diese im Widerspruch zu islamischen Grundsätzen stehen.” Die Bahá’í werden auch beim Zugang zu Bildung und Beschäftigung diskriminiert und waren “Hetzkampagnen und -reden ausgesetzt, die aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit zu Übergriffen gegen sie führen können.”
Im Jemen sei dieDiskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt gegen die Bahá’í-Gemeinde systematisch”, heißt es in dem Anhang. Die Huthi-Führer hätten zur Verhaftung von Bahá’í aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit aufgerufen, einige seien bereits verurteilt, andere deportiert, ihre Versammlungen gestürmt, Einrichtungen verboten und vor Gericht versucht worden, ihr Eigentum zu beschlagnahmen.” In einer im Fernsehen übertragenen Rede des Huthi-Führers wurden die Jemeniten außerdem zu Gewalthandlungen” gegen die Baha’i angestiftet.
In einer indirekten Anspielung auf den Iran äußerte sich Dr. Shaheed auch besorgt über den zunehmenden Einfluss externer Akteure im Jemen”, der diese Herausforderungen noch verschärfen könnte.
Die Lage der Bahá’í in Katar sei aufgrund von administrativen Ausweisungen und schwarzen Listen, die zu Beschäftigungs- und Einkommensverlusten sowie zur Trennung von Familien führen, prekär”, heißt es in dem Anhang. Und in Tunesien, so der Anhang, habe sich die Regierung geweigert, die Gemeinschaft der Bahá’i anzuerkennen. In den von den Bahá’í angestrengten Gerichtsverfahren seien diskriminierende Behauptungen über die Gebote des Bahá’í-Glaubens sowie haltlose Sorgen in Bezug auf die nationale Sicherheit und den sozialen Frieden” geäußert worden, heißt es in dem Bericht.
Dr. Shaheeds Bericht betonte, dass staatliche und nichtstaatliche Akteure die Identität religiöser oder weltanschaulicher Minderheiten ausgenutzt haben, um ihre politischen, wirtschaftlichen und militärischen Ziele voranzutreiben”, und fügte hinzu, dass die Bahá’í im Iran und im Jemen durch eine hasserfüllte Rhetorik ins Visier genommen wurden, die darauf abzielt, die Öffentlichkeit gegen sie zu mobilisieren und politische Maßnahmen und Praktiken zu ‘legitimieren’, die ihnen schaden (…) Behörden und andere haben die Bahá’í-Gemeinde beschuldigt, ausländische Agenten oder Staatsfeinde zu sein, einschließlich (…) israelischer Spione.”
In dem Bericht heißt es, dass die gezielte Verfolgung der Bahá’í zu weit verbreiteter Angst, Verdächtigung und Diskriminierung … führt, so dass sich viele Mitglieder der Bahá’í-Gemeinde noch verängstigter und der Gewalt ausgesetzt fühlen.”
Der Bericht enthielt auch mehrere Empfehlungen. Die UN-Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, ihre internationalen Menschenrechtsverpflichtungen gegenüber religiösen Minderheiten”, einschließlich der Bahá’í, in Erinnerung zu rufen; die zuständigen Stellen innerhalb des UN-Systems wurden ermutigt, einen kohärenteren und koordinierteren Ansatz” zu verfolgen, um auf die Situation religiöser Minderheiten zu reagieren; und sowohl die Staaten als auch die Zivilgesellschaft wurden aufgefordert, die Einrichtung neuer Plattformen” zu erwägen, um für die Rechte der Bahá’í einzutreten, wie etwa eine Arbeitsgruppe Freunde der Bahá’í.”
Der Bericht und der Anhang können hier im Original gelesen werden.

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