Berlin, 24. Juni 2022 – Die Kampagne der iranischen Behörden zur Entwurzelung der Bahá’í-Gemeinde in Shiraz nahm Anfang Juni einen düsteren Fortgang, als die Abteilung 1 des Revolutionsgerichts 26 Bahá’í zu insgesamt 85 Jahren Gefängnis verurteilte. Jeder Einzelne wurde zu Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt.
Außerdem erhielten sie Reiseverbote und wurden angewiesen, sich täglich bei einem Geheimdienstbüro in der Provinz zu melden. Einige der Bahá’í wurden zusätzlich zu insgesamt 24 Jahren innerstaatlicher Verbannung verurteilt, wobei die einzelnen Verbannungen auf zwei Jahre festgesetzt wurden.
Viele der 26 zu Haftstrafen Verurteilten sind Paare mit kleinen Kindern.
„Wie sollen Eltern für ihre kleinen Kinder sorgen, während sie völlig unrechtmäßig inhaftiert sind?“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Dieses Trennen der Kinder von ihren Eltern ist unmenschlich und zielt darauf ab, die iranische Bahá’í-Gemeinde zu quälen und auszulöschen. Und so wie diese Eltern eine Verantwortung gegenüber ihren Kindern haben, so hat auch die iranische Regierung eine Verantwortung gegenüber allen ihren Bürgern und insbesondere gegenüber ihren Kindern. Die Regierung begeht eine große Ungerechtigkeit gegenüber diesen Kindern, indem sie sie von ihren Eltern trennt.“
Jeder der 26 Bahá’í wurde beschuldigt, sich versammelt und verschworen zu haben, „um die muslimische Gesellschaft intellektuell und ideologisch zu verunsichern“. Tatsächlich trafen sich die Bahá’í in Shiraz jedoch, um sich mit den Nöten der lokalen Bevölkerung auseinanderzusetzen und das Ausmaß der Wasserkrise in der Region zu erfassen.
„Die Verurteilung von 26 unschuldigen Bahá’í zu langen Gefängnisstrafen, Exil und Reiseverbot ist die jüngste in mehr als 40 Jahren systematischer Verfolgung der iranischen Bahá’í“, fügt Herr Noltenius hinzu. „Vor zwei Jahren wurden 40 Bahá’í in Shiraz vor Gericht geladen, wo ein Beamter drohte, die Gemeinde in der Stadt zu ‚entwurzeln‘. Wir sind zutiefst beunruhigt, dass die Behörden nun ihre Drohung wahr machen und die bloße Zugehörigkeit zur Bahá’í-Gemeinschaft unter Strafe stellen.“
- Yekta Fahandezh Saadi, Lala Salehi, Bahareh Norouzi, Rezvan Yazdani und Mojgan Gholampour wurden nach dem Tazir-Gesetz zu jeweils fünf Jahren Haft verurteilt, dürfen das Land zwei Jahre lang nicht verlassen, woraufhin ihnen der Reisepass entzogen wird und sie sich zwei Jahre lang täglich beim Geheimdienst der Provinz melden müssen.
- Nabil Tahzib, Sahba Moslehi, Behnam Azizpour, Esmail Rousta, Ramin Shirvani und Saied Hasani wurden nach dem Tazir-Gesetz zu jeweils 5 Jahren Haft, einem zweijährigen Ausreiseverbot und dem Entzug des Reisepasses sowie zu einer Zwangsumsiedlung (Verbannung aus Shiraz) verurteilt, Nabil Tahzib nach Izeh, Sahba Moslehi nach Ferdows, Behnam Azizpour nach Dehdasht, Esmail Rousta nach Bafq, Yazd, Ramin Shirvani nach Baghmalek, Saied Hasani nach Lordegan. Außerdem müssen sie dem Geheimdienst der Provinz täglich Bericht erstatten.
- Maryam Eslami, Parisa Rouhizadegan, Marjan Gholampour, Shadi Sadegh Aqdam, Ahdieh Enayati, Samareh Ashnaie, Nasim Kashaninejad, Sahba Farahbakhsh und Noushin Zenhari wurden nach dem Tazir-Gesetz zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt und dürfen das Land zwei Jahre lang nicht verlassen; außerdem müssen sie dem Geheimdienst der Provinz zwei Jahre lang täglich Bericht erstatten.
- Mahyar Sefidi, Varqa Kaviani, Shamim Akhlaghi, Farzad Shadman, Farbud Shadman und Soroush Ighani wurden nach dem Tazir-Gesetz zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt, mit einem Ausreiseverbot und dem Entzug ihres Reisepasses belegt und für zwei Jahre ins Exil verbannt: Mahyar Sefidi nach Lamerd, Varqa Kaviani nach Kashmar, Shamim Akhlaghi nach Semirom, Farzad Shadman nach Minab, Farbud Shadman nach Firuzabad und Soroush Ighani nach Mehriz. Zudem müssen sie zwei Jahre lang täglich dem Geheimdienst der Provinz Bericht erstatten.
Die Bahá’í, die größte nicht-muslimische religiöse Minderheit im Iran, werden seit der islamischen Revolution von 1979 im Iran verfolgt. In einem geheimen Memorandum, das 1991 vom Obersten Führer des Iran gebilligt wurde, wird dazu aufgerufen, den „Fortschritt und die Entwicklung“ der Bahá’í-Gemeinschaft zu blockieren, indem ihnen der Zugang zur Universität verwehrt wird, ihre Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, eingeschränkt werden und andere diskriminierende Maßnahmen ergriffen werden.