Fußball-WM: Emir von Katar wird aufgefordert, die Diskriminierung der Bahá’í zu beenden

Berlin, 15. September 2022 – Die Bahá’í -Gemeinde in Deutschland übergab heute ein Schreiben an Seine Hoheit Scheich Tamim Bin Hamad Al Thani, den Emir des Staates Katar, in dem wir unsere Besorgnis über die Diskriminierung, die Einschränkungen und die Menschenrechtsverletzungen zum Ausdruck bringen, denen die Bahá’í in Katar seit Jahrzehnten ausgesetzt sind. Wir ersuchen ihn, sich für unsere Glaubensgeschwister in seinem Land einzusetzen.
Das Schreiben wurde von Vertretern der deutschen Bahá’í -Gemeinde persönlich an die Botschaft von Katar in Berlin übergeben.
Wir haben diese Maßnahme ergriffen, nachdem wir die zunehmende Diskriminierung und die Einschränkungen gegen die Bahá’í -Gemeinde in Katar festgestellt haben. Millionen von Bahá’í leben in fast allen Ländern der Welt, und wir verstehen uns als eine globale Gemeinschaft, die sich für das Wohlergehen der gesamten Menschheit einsetzt.
„Seit Jahren beobachten wir ein alarmierendes Muster von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Bahá’í in Katar“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Die schriftliche Übermittlung dieser Besorgnis an den Emir des Staates Katar zeigt, wie ernst die Lage ist. Es besteht die Gefahr, dass eine weitere religiöse Minderheit in einem Land des Nahen Ostens ausgelöscht wird. Alle Bahá’í in Deutschland hoffen, dass Seine Hoheit, der Emir, zum Schutz ihrer Bahá’í-Glaubensgeschwister intervenieren wird, bevor diese in seinem Land ausgelöscht werden.“
Die Bahá’í sind seit über 70 Jahren in Katar ansässig, also schon vor der Unabhängigkeit des Staates Katar, aber trotz dieser langen Präsenz haben sie jahrzehntelang Diskriminierung erfahren.
Die katarischen Behörden haben über viele Jahre hinweg systematisch versucht, die Bahá’í aus Katar zu vertreiben, indem sie sie auf schwarze Listen setzten und deportierten und ihnen Geschäftslizenzen oder Arbeitserlaubnisse verweigerten, selbst wenn sie bereits Arbeitsangebote von katarischen Unternehmen erhalten hatten. Einer Reihe von Bahá’í wurde auch ein Führungszeugnis verweigert, obwohl sie nichts Unrechtes getan haben, was sie dann von der Beschäftigung oder aus anderen Lebensbereichen ausschließt.
Gegen einige Bahá’í in Katar wurden nicht näher bezeichnete und falsche Anschuldigungen in Bezug auf Kriminalität und nationale Sicherheit erhoben.
Die schwarze Liste und die Ausweisungen haben Ehepaare und Familien getrennt und einige katarische Bürger gezwungen, ihr Heimatland zu verlassen, um nicht von ihren nicht-katarischen Ehepartnern getrennt zu werden.
Bahá’í dürfen in Katar auch nicht in „sensiblen“ Bereichen arbeiten, insbesondere nicht im Bildungswesen, obwohl sie jahrzehntelang im medizinischen Bereich, im Bankwesen, im Ingenieurwesen, im Sport, in den Medien, im Unternehmertum, in der öffentlichen Politik, in der Öl- und Gasindustrie, im Handwerk, im Rechtssystem, im Gesundheitswesen und in der Kunst tätig waren und dort ihren Beitrag geleistet haben.
Die Diskriminierung ähnelt auffallend der Behandlung, der die Bahá’í im Iran und im Jemen ausgesetzt sind. Die meisten Bahá’í in Katar, die auf die schwarze Liste gesetzt und abgeschoben wurden, sind in dem Land geboren und aufgewachsen, in Familien, die seit Generationen dort leben, und kennen keine andere Heimat.
In einem Bericht der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Minderheitenfragen und Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus dem Jahr 2019 heißt es hinsichtlich der Lage der Bahá’í, dass Katar „die Menschenrechte in den Bereichen Religion und Kultur untergräbt“, was „ein beunruhigendes Muster der Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung zu sein scheint“.
Die Sonderberichterstatter fügten hinzu, dass sie „besonders besorgt“ über „die Deportation und die Aufnahme in schwarze Listen von Personen aufgrund ihres Bekenntnisses zu einer Minderheitenreligion“ seien.
Und Anfang Juni dieses Jahres hieß es in einem von der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit herausgegebenen Informationsblatt, dass „Katars Bahá’í-Gemeinde Einschränkungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ausgesetzt ist, die immer systematischer werden“.
In der jüngsten Auflage der Zeitschrift „Für Vielfalt“ der Gesellschaft für bedrohte Völker erschien ein Artikel von Jascha Noltenius mit dem Titel „Unterdrückung der Bahá’í: Katar: Kein Weltmeister der Religionsfreiheit“.

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