Berlin, 19. Dezember 2022 – Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedete am 15. Dezember eine Resolution, in der die iranische Regierung aufgefordert wird, die Diskriminierung von Minderheiten im Iran zu beenden, darunter auch der Bahá’í-Gemeinde, der größten nicht-muslimischen religiösen Minderheit des Landes. Die Resolution wurde bereits im November vom Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen der Generalversammlung, dem so genannten Dritten Ausschuss, angenommen.
Die von Kanada und 50 Mitunterzeichnern aus allen Regionen eingebrachte Resolution wurde mit 80 Ja-Stimmen bei 29 Gegenstimmen und 65 Enthaltungen angenommen.
Bei der Vorstellung der Resolution durch den Dritten Ausschuss erklärte die kanadische Regierung ihre Besorgnis über „anhaltende Rechtsverletzungen, insbesondere die systematische Verfolgung ethnischer und religiöser Minderheiten, einschließlich der Bahá’í-Gemeinde“. Neuseeland forderte „Rechenschaft für die anhaltende systematische Unterdrückung (…) ethnischer und religiöser Minderheiten, einschließlich der Bahá’í-Gemeinde“.
„Die internationale Gemeinschaft fordert die iranische Regierung auf, die Rechte von Minderheiten nicht länger zu verletzen und die Rechte aller iranischen Bürger, einschließlich der Bahá’í, zu respektieren“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Die Bahá’í im Iran wissen, wie es sich anfühlt, unter falschen Anschuldigungen inhaftiert zu werden, ohne ein ordentliches Verfahren festgehalten zu werden, während der Verhöre misshandelt zu werden, dass Familien um ihre Angehörigen fürchten müssen und vom Staat verleumdet werden, nur weil sie für ihren Glauben eintreten. Niemand im Iran sollte die Ungerechtigkeit erleben müssen, die sich im ganzen Land abspielt.“
Seit Anfang der 1980er Jahre wurden jedes Jahr Resolutionen zur Menschenrechtslage im Iran vorgelegt und angenommen. Damit ist dies eines der dauerhaftesten Menschenrechtsanliegen der UN und eines von nur 14 aktuellen länderspezifischen Mandaten. In diesem Jahr steht die iranische Regierung jedoch unter einem noch nie dagewesenen Druck, da die Behörden zunehmend gewaltsam und repressiv gegen ihre eigenen Bürger vorgehen. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen stimmte am 24. November für die Einsetzung einer Sonderermittlungsmission zur Untersuchung der aktuellen Krise.
Das Votum der Generalversammlung folgt auch der jüngsten Nachricht, dass Mahvash Sabet und Fariba Kamalabadi, zwei iranische Bahá’í-Frauen und Gefangene aus Gewissensgründen, die von vielen als Verkörperungen der Resilienz im Iran angesehen werden, jeweils zu einer zweiten 10-jährigen Haftstrafe verurteilt wurden.
Seit der Verhaftung von Mahvash und Fariba am 31. Juli sind mehr als 320 Bahá’í von individuellen Verfolgungsmaßnahmen betroffen. Dutzende wurden an verschiedenen Orten in Shiraz, in der Provinz Mazandaran und anderswo im Land verhaftet. Im Dorf Roshankouh wurden Häuser von Bahá’í abgerissen. Die Pläne der Regierung, die Bahá’í durch Hassreden und Propaganda zu verleumden, wurden ebenfalls aufgedeckt. Mindestens 90 Bahá’í befinden sich derzeit im Gefängnis oder werden mit entwürdigenden Fußfesseln überwacht.
„Die ganze Welt sieht jeden Tag die Tapferkeit und den Heldenmut aller Iraner, insbesondere der Frauen, die angesichts der gewaltsamen und brutalen Unterdrückung ihrer Rechte standhaft bleiben und sich aufopfern, um Gerechtigkeit und Gleichheit zu fordern“, fügt Noltenius hinzu. „Die Widerstandsfähigkeit, die die Bahá’í in 43 Jahren Verfolgung bewiesen haben, ist ein untrennbarer Teil dieser Geschichte. Möge dies das letzte Jahr sein, in dem die Vereinten Nationen den Iran wegen Menschenrechtsverletzungen rügen müssen. Die Iraner verdienen es, ihrem Willen entsprechend regiert zu werden – und sie wollen Menschenrechte für alle.“